iPhone 5 Reparatur Pfusch?

4 Antworten

Du hast einen Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB über eine Reparatur mit der Werkstatt abgeschlossen. Nimm ab sofort immer einen Zeugen mit, wenn du mit ihm sprichst! Die 50€ können als Schadensersatz angesehen werden. Gut, dass du sie nicht genommen hast - zu wenig. Nun hast du folgende Möglichkeiten: Nacherfüllung. Hole dir doch ein Angebot von Apple für die Reparatur ein und zeige sie dem Unternehmer. Vielleicht wird er es dann doch reparieren. Er kann sich ja überlegen, den Mangel doch zu beseitigen. Oder du kannst ihn selbst beseitigen lassen, wenn er sich weigert (was er wohl tun wird) und das Geld bei ihm eintreiben (das wird wohl schwierig). Leider hat der Unternehmer das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (dies ist im Verhältnis zu den 90 € zu sehen). Wenn das alles nichts bringt: Dann musst du auf Schadensersatz klagen. Oder ihm damit drohen. Vielleicht reicht auch schon ein Brief von einem Anwalt! ;-) Vielleicht reicht es auch, wenn du dir die ganzen 90 € wieder geben lässt (ich kenne ja den vorherigen Zustand des Gerätes nicht.) Ja, da ist der Kunde wieder der Dumme!

Frinkie  20.06.2016, 19:09

Habe ganz vergessen, dass du unbedingt eine Frist zur Nacherfüllung setzen musst! Mit Zeugen und am besten schriftlich! Sorry.

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Ganz schwierige Sache. 1. Er hat Dir ein defektes Geräte zurückgegeben und wenn er es nicht reparieren kann, hätte er es Dir vorher sagen müssen. 2. Durch das Angebot Dir 50 Euro zu zahlen, gesteht er sein Fehlverhalten ein. 3. Versuch Dich irgendwie gütlich mit Ihm zu einigen (z.B. günstiges Ersatzgerät), ein langer Rechtsstreit mit Anwalt verspricht auch nicht 100% Erfolg und kann ewig dauern.

Juno712 
Fragesteller
 20.06.2016, 17:23

Er konnte es mir ja nicht vorher sagen, da er ja nicht wusste dass er die Platine beschädigen würde !

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steefi  20.06.2016, 18:42
@Juno712

Ja stimmt, hatte ich überlesen, das die Platine vorher ging - also lass Dir einen Vorschlag von ihm machen was er tun will um seinen Schaden zu beheben. Er muß Dir wirklich ein gangbares Angebot machen, ansonsten bleibt Dir nur der Anwalt - und das mußt Du ihm auch so sagen.

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Deswegen immer Funktionstest machen bei Abholung!

Ich lass mir den Funktionstest vorher und nachher immer unterschreiben.
Dann kann sowas nicht passieren. Und wenn muss er den Schaden, den er verursacht hat, beheben.

Juristisch ist das sehr mühsam und du hast leider keine gute Position, da der Unternehmer sich darauf berufen kann, dass vor der Reparatur kein Test der Kamera durchgeführt wurde und damit nicht zu 100% nachzuweisen ist, ging die Kamera oder ging die Kamera nicht.

Der beste Ratschlag ist wohl, dass man nicht in jedem Fall den Günstigsten wählen sollte. Ein neues Display ist meist teurer dafür aber mit weniger Umtrieb verbunden. Qualität hat eben doch seinen Preis.

Juno712 
Fragesteller
 20.06.2016, 17:24

Das ist mir jetzt auch klar geworden ! Aber was kann ich jetzt tuen ?

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mstrahm  22.06.2016, 20:55

Das war Lehrgeld und daraus kannst Du Deine Schlüsse ziehen. Evtl. gönnst Du Dir eine (nicht allzu preiswerte) Shutzhülle?

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