Internetvertrag vorzeitig kündigen durch Anbieterwechsel?

4 Antworten

Da kommst Du nicht raus.

Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich nur bei einem Umzug, wenn dein Anbieter dich am neuen Standort nicht mehr versorgen kann, oder wenn die ankommende Leistung nachweislich deutlich unter den vertraglichen Vereinbarungen liegt und Nachbesserung die Probleme nicht in den Griff bekommt. Trifft hier beides nicht zu.

Klar, Du kannst bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen. Du kannst sogar bestimmen dass dieser auch tatsächlich die Leitung stellt und die Telekom aus der Leistung nimmt, aber das beendet nicht deine Pflicht als Vertragspartner. Du hast dann wahlweise zwei Verträge parallel laufen, zahlst für Beide und kannst einen davon nutzen, oder die Telekom stellt sämtliche Leistungen ein, beendet das Vertragsverhältnis und stellt alle Monatsraten bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt in Rechnung.

Zahlen musst Du also so oder so. Markier dir den Oktober 2022 um dich rechtzeitig an die Kündigung und Neuorientierung zu machen. Das ist leider das Einzige das bleibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

Du kannst pro Festnetzleitung nur einen Anbieter haben. Ein Sonderkündigungsrecht steht dir nicht zu. Wenn du zwei Verträge abgeschlossen hast, musst du auch beide bezahlen.

Du kannst sofort kündigen, ABER dann stellt Dir der Anbieter die Restlaufzeit auf einmal in Rechnung

Wenn jeder Kunde wechseln könnte wie er wollte, bräuchten die Anbieter keine Mindestvertragslaufzeiten. Genau für so ein Szenario wie bei dir sind die ja gedacht.