Inkassobüro hört nicht auf Briefe zu schreiben?

10 Antworten

zum anwalt gehen und ihnen per einschreiben nochmals mitteilen, dass diese forderung zu unrecht von denen erhoben wird. eine unterlassungsklage evtl. § 1004 BGB gegen deren forgesetzte belästigung androhen und auch machen. Dir steht beratungshilfe und PKG ggf. auch zu. frage im amtsgericht in der rechtsantragsstelle.

Picea007xyz  30.12.2021, 17:21

drohe ihnen eine anzeige wg. stalking und belästigung an, auch wg. übler nachrede und verleumdung, wenn sie nachbarn von dir befragen. oder gehe ins insolvenzverfahren und teile das dann auch allen Gläubigern mit.

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tinalisatina  30.12.2021, 17:54

Die Anwaltskosten könnten durchaus die Forderungen übersteigen.

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Picea007xyz  30.12.2021, 17:55
@tinalisatina

deshalb kann er ja PKH oder Beratungshilfe beantragen und soll dazu ins amtsgericht gehen in die rechtsantragsstelle. hatte ich oben schon mal gesagt.

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tinalisatina  30.12.2021, 19:27
@Picea007xyz

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann,

...

wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

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Du meldest dich bei der Regulierungsbehörde und erwirkst eine Verfügung, denn ist unverlangt zugeschickte Werbung und Belästigung, dann dürfte Schluss sein.

NonNam  30.12.2021, 17:40

Hmmm. Welche Regulierungsbehörde? Wieso Werbung? Wieso Belästigung?

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  • Ignorieren
  • bei der Verbraucherschutzzentrale beschweren
  • beim BDIU beschweren
  • bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren (OLG Düsseldorf)
  • negative Feststellungsklage einreichen
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Abheften und ignorieren. Wenn das bereits ein Jahr geht und du noch keine Post vom Gericht hast, dann wissen die selbst, daß sie auf offiziellem Weg keine Chance haben. Sie hoffen halt darauf, daß du einknickst.

Von daher würde ich auch eher Strafanzeige erstatten wegen Nötigung. Die Forderung gibt es nicht. Wieso wirst du dann belästigt?

Was heißt die Forderung ist falsch?

Erstatte Strafanzeige wegen Nötigung oder gehe zu einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
TheIrelia 
Fragesteller
 30.12.2021, 17:24

Die Forderung gibt es nicht. Danke

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Answer1234567  30.12.2021, 17:48
@Comp4ny

Hast du das selbst schon mal gemacht? Ich würde eher davon ausgehen, dass die meisten Polizisten des FS genervt nach Hause schicken und aufs Zivilrecht verweisen.

Gut, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft würde möglicherweise zumindest eine formale Eröffnung eines Verfahrens bewirken. Aber da das eh wieder eingestellt wird, bezweifele ich jeden Effekt beim Inkassobüro.

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Comp4ny  30.12.2021, 18:08
@Answer1234567
Hast du das selbst schon mal gemacht? Ich würde eher davon ausgehen, dass die meisten Polizisten des FS genervt nach Hause schicken und aufs Zivilrecht verweisen.

Ja. Gegen das Inkasso "PayDue" zb.
Aber auch gegen CCS Inkasso.

Da wird niemand nachhause geschickt. Online-Wache nutzen. Damit wird die Strafanzeige aufgenommen.

Die Strafanzeigen wurden nie eingestellt. Es kam nie was von der Staatsanwaltschaft.

Aber da das eh wieder eingestellt wird, bezweifele ich jeden Effekt beim Inkassobüro.

Solange man nicht auf die Idee kommt beim BDIU sich zu beschweren. Diese werben zwar dafür "Fairness" zu unterbreiten, in Wahrheit arbeiten die aber für die Inkassounternehmen die dort Mitglied sind, obwohl sie im Unrecht sind. Die speisen einen nur Aussagen ab wie "Wir sehen keinen Verstoß" zb.

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Answer1234567  31.12.2021, 20:09
@Comp4ny
Es kam nie was von der Staatsanwaltschaft.

Also auch keine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen? Klingt eher danach, als wäre gar nicht erst ein Verfahren eröffnet worden.

Die Strafanzeigen wurden nie eingestellt.

Das heißt, es gab tatsächlich Verurteilungen? Das glaubst du doch selber nicht.

BDIU [...], in Wahrheit arbeiten die aber für die Inkassounternehmen die dort Mitglied sind,

Das ist als Interessensvereinigung der Inkassobüros auch deren Job... Nichtsdestotrotz sind sie an einem (halbwegs) guten Ruf der Branche* interessiert und gehen bei erheblichen oder mehrfachen Beschwerden auch durchaus auf die schwarzen Schafe der Branche zu. Aber a) sind deren Handlungsmöglichkeiten recht beschränkt und b) ist der BDIU nicht verpflichtet, dich über eventuell getroffene Maßnahmen zu informieren.

*Und ja, der ist durchaus relevant. U. A. für die potentiellen Auftraggeber der Inkassobüros.

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Comp4ny  31.12.2021, 21:02
@Answer1234567
Also auch keine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen? Klingt eher danach, als wäre gar nicht erst ein Verfahren eröffnet worden. [...]
Das heißt, es gab tatsächlich Verurteilungen? Das glaubst du doch selber nicht.

Doch natürlich, klar, das Aktenzeichen liegt hier in den Akten rum.
Ich habe nur nie nachgefragt wie da der aktuelle Stand ist, aber das Inkasso wurde angeschrieben, so konnte man mir vor knapp nen Jahr noch mitteilen (POL).

Seit dem ist wie gesagt Ruhe. Die wissen durch klare Ansagen, kommt nochmal was von denen, kommt Post vom Anwalt und das wird dann teuer für die, das werden die dann bezahlen müssen.

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