Induktionsherd zum 3. Mal defekt.

5 Antworten

Gemäß § 439 Abs. 1 BGB und § 439 Abs. 3 BGB kannst du nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn du

a) dem Verkäufer für die Reparatur eine angemessene Frist gesetzt hast und dies innerhalb dieser Frist nicht geschehen ist oder wenn

b) wenn die dem Käufer zustehende Art der Reparatur nicht geglückt ist oder dem Verkäufer nicht zutraubar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Da b) der Fall ist, kannst du nun den Kaufpreis herabsetzen, den Vertrag rückgängig mache, Schadenersatz fordern oder den Umtausch fordern.

LG

spickelkids 
Fragesteller
 27.10.2012, 15:38

Vielen Dank für deine Antwort. Fragt sich jetzt nur ob das immer der gleiche Fehler war oder immer ein neuer. Ob dann der Vertragsrücktritt möglich ist geht da nicht klar hervor. Ich hab inzwischen nicht mehr wirklich Vertrauen zu dem Gerät. Ich denke mit Schrecken an meine nächste große Einladung in 2 Wochen. Wenn sich da der Herd verabschiedet bekomm ich die Krise. Wo hast du den Gesetzestext entnommen? Steht da was wie lange die Reperatur dauern darf bei Gebrauchsartikeln? Ich meine ob es mir zumutbar ist eine Woche ohne Herd zu verbringen?

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Soweit ich informiert bin kannst Du laut Gesetz nach 3 mal "Nachbessern" Verlangen, dass das Gerät umgetauscht wird oder der Kaufpreis zurück erstattet wird. MfG Robert

Hallo. In deinem Fall hast du Anspruch auf Ersatz.Vorraussetzung ist das du den Kundendienst von der Firma wo du gekauft hast inanspruch genommen hast.Ruf dort an und sag:Du benötigst dringend einen funktionierenden Herd.Der jetzige hatte bereits 3 Defekte.Tipp:Die garantie kannste vergessen,allerdings hast du Gewährleistung.Nimm die gewährleistung Inanspruch und sage das du ein neues Induktionskochfeld haben willst. Gruß Ralf

spickelkids 
Fragesteller
 28.10.2012, 16:46

Ich hab gestern bei Media Markt angerufen. Die erklären mir doch glatt sie seien nicht zuständig. Ich soll mich an den Kundendienst wenden. Ich hab denen erklärt dass ich ein neues Kochfeld möchte, da bereits der 3. Defekt aufgetreten ist. Ich habe ihnen auch gesagt, dass sie als Verkäufer meine Ansprechpartner sind. Bin leider nicht weiter gekommen. Schätze da komm ich nur über Rechtsanwalt weiter. So ein Mist!

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user1481  28.10.2012, 18:34
@spickelkids
         ort Datum

Betreff:Kaufdatum

Induktionskochfeld

                           Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe am Datum ein Induktionskochfeld bei Ihnen gekauft.Das Induktionskochfeld

mußte bis jetzt vom Kundendienst 3 mal repariert werden,jedoch mit dem Endergebnis das

es jetzt garnicht mehr funktioniert,weil es sich mit einem Knall verabschiedet hat so das es

nicht mehr zu reparieren ist.Ich erwarte von Ihnen,in Kürze, ein neues gleichwertiges Induktionskochfeld

das auch funktioniert und sachgemäß angeschlossen wird.

Ich würde es begrüßen diese Angelegenheit aussergerichtlich zu regeln.

                                                   Mit freundlichen Grüßen

                                           Handgeschriebene Unterschrift

Das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Filiale schicken und abwarten.Sollten die anrufen:Frag die mal wie sie sich das vorstellen ohne herd zu kochen. Gruß Ralf

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es kommt darauf an wen du beim defekt informiert und in anspruch genommen hast. Wars der Hersteller kannste kein Geld zurückverlangen wars der Verkäufer kannste vom Kaufvertrag zurück treten denn mit dem Hersteller haste keinen KV

nach 2 maligen erfolglosen reparaturversuchen kann man vom Kaufvertrag zurück treten.

Das ist ne absolute Frechheit. Ruf dort an und verlang für den Zeitraum ein Ersatzgerät. Außerdem könntest Du wenn 3 Mal erfolglos repariert( muss aber immer der gleiche Fehler sein ) Dei Geld zurückverlangen oder nen Neugerät verlangen. Was bei nem Anruf immer gut kommt, gleich sagen dass Du die Firma bei Facebook & Co empfehlen wirst, denn ne negative Presse will eigentlich keiner. Außerdem würde ich sagen, dass Du Dich an einen Anwalt wenden wirst, denn ohne Herd geht nichts...

ProfDrHouse  27.10.2012, 15:04

Außerdem könntest Du wenn 3 Mal erfolglos repariert

2mal reicht

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