In klassenarbeit gespickt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die wird vielleicht den text nicht mitbewerten wenn es auffällt.

Und bitte keine Kommentare wie spicken ist nicht erlaubt

Warum machst du es dann, wenn du das doch weisst? Vorsätzlicher Betrug..... Ergebnis -> Leistung nicht feststellbar!

Ich war nur leider so blöd den Text fast 1:1 abzuschreiben

Autsch. Noch auffälliger geht es doch nicht.
Wenn ein Lehrer nicht erkennt, dass du hier lediglich ein leicht modifiziertes Plagiat als Eigenleistung deklarieren willst, dann hat er das Lösungsbuch nicht gelesen - und das dürfte recht unwahrscheinlich sein.

Reicht es einfach aus zu sagen, ich hätte den text im internet gefunden und ihn in letzter zeit wort für wort auswendig gelernt?

Wohl kaum. Die Verlage achten sehr genau darauf, dass deren Eigentum nicht irgendwo im Internet auftaucht. Das Zeug unterliegt Urheberrechten, die solche Verlage durch ihre Anwälte rechtlich durchsetzen und nicht selten Abmahnkosten in mehrstelliger Höhe verlangen.