Arbeit nachschreiben wegen Spicken?
Hi Community, Also ein paar aus meiner Klasse haben in der letzten Lateinarbeit mit dem handy gespickt, weil wir hatten einen original Text aus irgend so einem Buch von Caesar Und das haben welche im Internet nachgeguckt und manche waren so schlau und haben zu viel übersetzt. So jetzt ist meine Frage: Darf der Lehrer die jetzt nachschreiben lassen, obwohl er sie in der Arbeit nich erwischt hat, sondern nachträglich erst, oder sollten die sich wehren?
6 Antworten
Da hier eine offensichtliche Täuschung vorliegt, ist da Ende im Gelände. 6, aus, fertig.
Andersrum gedacht: Wenn man bei nachgewiesenem Spicken eine Nachschreib-Klausur schreiben dürfte, müsste man ja nur so lange spicken, bis man endlich mal einen einfachen Text bekommt. Das würde das Ziel einer Klassenarbeit ja ad absurdum führen. Daraus kannst du ableiten, dass kein Anspruch auf eine Nachschreibarbeit besteht.
Anders wäre es, wenn sie nur genau den Klausurtext abgeschrieben hätten. Da kann man nicht sicher belegen, dass gespickt wurde. Da sie aber mehr geschrieben haben, kann man sicher davon ausgehen, dass da gespickt wurde, und dann ist Ende im Gelände...
LG
MCX
Prinzipiell darf eine Klausur nach geschrieben werden , wenn ein begründeter Täuschungsverdacht vorliegt. Ist die Täuschung wiederum nachgewiesen gibt es einfach 0 Punkte.
Ihr habt glück wenn ihr nachschreibt manche lehrer lassen sie werten und dann haben alle richtig verschissen
Die Leute spicken und wollen sich dann über eine Nachschreibe Klausur beschweren? Ich würde nicht nachschreiben und denjenigen eine glatte 6 geben.
Zu viel "übersetzt", herrlich wie doof manche Leute sind...
Die Schüler sollen froh sein, dass Sie dafür keine 6 bekommen und stattdessen nochmal eine faire Chance.
Vergesst also jegliche Beschwerden, das bringt nix, der Lehrer wird es Euch garantiert irgendwann danken ...
aber das kann er uns ja eigentlich nachweisen, weil es kann ja sein, dass wir aus zufall andere wörter genommen haben, also da waren noch so hilsworte unter der übersetzumg amgegeben