In einer Bundeswehrdienstvorschrift steht, daß der Soldat bei einer bestimmten Wassertiefe mit selbstständigen Schwimmbewegungen beginnen soll.............?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt zwei Erklärungen dafür.

Die erste ist recht simpel (und die wahrscheinlichere): Diese Dienstvorschrift (und auch einige andere dieser Geschmacksrichtung) gibt es nicht und gab es nie. Das sind - gut durchdachte - Erfindungen, um sich über die Regulations- und Vorschriftenwut in der Truppe lustig zu machen. Es gibt eine Unmenge an Hinweisen und Aussagen im Netz (und in meinem Bekanntenkreis), die behaupten, dass diese angebliche Dienstvorschrift niemals existierte, diese Varinate hat es immerhin auch bis in die Süddeutsche Zeitung geschafft: http://www.sueddeutsche.de/politik/zum-ende-der-wehrpflicht-einmal-husten-bitte-1.1112958-3

Die zweite kann - sofern diese Vorschrift tatsachlich irgendwann irgendwo so oder so ähnlich einmal existierte - folgenden ernsten Hintergrund haben: Soldaten sollen angehalten werden, in bestimmten Situationen nicht mehr auf Weisung des Vorgesetzten, sondern selbstständig zu agieren. Heißt: In diesem Fall muss der Soldat angehalten werden, in einer bestimmten Situation in einem Gewässer sich nicht mehr an Anweisungen gebunden zu fühlen, sondern eben selbstständig (!) das Richtige zu tun, nämlich zu schwimmen (und eben nicht mehr z.B. aufrecht zu gehen, wenn das der ursprüngliche Befehl war). In Behördensprache nimmt das dann eben etwas krude Formen an - für die Rechtssicherheit kann es aber im Zweifelsfall durchaus sinnvoll sein, so etwas einmal definiert und festgelegt zu haben.

Zusammengefasst: Es ist sehr wahrscheinlich, dass es diese Vorschrift niemals gegeben hat - auf jeden Fall gibt es sie aktuell in der Bundeswehr nicht (mehr).

Es geht hier um die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 3/11 "Leben im Felde" oder unter Soldaten auch "Dschungelbuch" genannt.

Als die in den 1950er oder 1960er Jahren frisch herauskam, standen tatsächlich solche Sätze drin, wurden dann aber wegen ihrer Albernheit auch schnell wieder gestrichen. Die gibt es also schon lange nicht mehr, die Witze darüber haben sich aber bis heute gehalten.

Was da heute drin steht, kannst du hier nachlesen:

http://www.mira-singer.net/handbuch_2.pdf

Nein, denn so bekloppt es auch klingen mag, ist das letztlich nur eine Reaktionn auf viele Beobachtungen, denn Menschen unter Stress verhalten sich oft zioemlich unlogisch. Zudem ist es auch eine Haftungsfrage, so muss dann die Bundeswehr keinen Scvhadensersatz leisten, ertrinkt ein Soldat, weil er eben gegen diese Vorschrift verstoßen hat.

Sollte er auf einen Schwimmbefehl warten???


myzyny03  19.08.2017, 09:32

Genau das ist aber tatsächlich der Grund. Die etwas merkwürdige Formulierung heisst nichts anderes, als dass der Soldat sich nicht an der Gruppe oder am Vorgesetzten orientieren soll, sondern so schwimmen kann wie er es für richtig hält   ....  Naja, Bundeswehr eben. :))  Selbständig nicht im Sinne von selber schwimmen, sondern von selber entscheiden.

0
CATFonts  19.08.2017, 09:51
@myzyny03

Stimmt, in jeder Armee gilt ja, das ein Befehl unter allen Umständen zu befolgen ist, selbst wenn die Befolgung des Befehls den eigenen Tod herbeiführt, und im Kriegsfalle gilt dann auch, das jemand, der gegen einen Befehl verstößt dafür im Ernstfall auch hingerichtet wird, um den anderen Soldaten jklar zu machen, das man eben Befehle unter allen Umständen befolgen muss.

Somit sind solche Vorschriften dann eben ein Ausweg, der es einem Soldaten dann ermöglicht eine befohlene Position zu verlassen, steht ihm das Wasser buchstäblich bis zum Hals.

Es dürfte daher noch mehr solche unvoreingenommen unsinnige Vorschriften geben, die aber im Ernstfall eine eihene Entscheidung erlauben

0
BrascoC  19.08.2017, 09:55
@CATFonts

CATFonts, wir sind hier nicht mehr in der Wehrmacht. Ein Soldat brauch keine Befehle befolgen, die rechtswidrig sind oder gegen seine Würde verstoßen. Grob gesagt. Also brauch man auch keine Befehle befolgen, bei denen der Tod unausweichlich ist.

Und hingerichtet wird bei uns auch keiner. Auch nicht im Kriegsfall. Der Kamerad geht dafür maximal in den Bau für Befehlsverweigerung.

3
moonrox  19.08.2017, 09:43

Auftragstaktik

0

Die Passagen wurden bereits entfernt