Impfung/Masern/Bewerbung?

3 Antworten

Von Experten Miraculix84 und putzfee1 bestätigt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt generell allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, eine einmalige Impfung gegen Masern.

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergarten, Schule, Kindertagespflege, oder auch Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften, in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäusern, Arztpraxen, oder in bestimmten Heilberufen tätig und nach 1970 geboren sind, müssen nach dem Masernschutzgesetz mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung gemeinsam gegen Masern, Mumps und Röteln.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Wenn du in den von isebise50 genannten Berufsfeldern arbeiten willst und nur einmal geimpft wurdest (war bei mir dasselbe), musste du zum Hausarzt. Da wird Blut abgenommen und bestimmt, ob du genug Antikörper aufweist.

Wenn ja (so war es bei mir), bekommst du vom Arzt bescheinigt, dass dein Impfschutz ausreichend ist.

Wenn nein, bekommst du eine zweite Impfung. Dann kannst du über deinen Impfausweis den Masernschutz nachweisen.

Ich glaube, es gibt eine Frist bis zum Juli 2021, um diesen Masernschutz nachzuweisen.

VG

Nagisa34 
Fragesteller
 03.03.2021, 19:06

Ok danke, kann ich einfach ein Bild vom Impfpass also der Impfung schicken, oder was genau ist ein Nachweis, also braucht man ein Papier, wo das drin bestätigt wird?

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Miraculix84  03.03.2021, 19:34
@Nagisa34

Wenn der Arzt am Blutbild erkennen kann, dass du genug Antikörper für einen Impfschutz im Blut hast, kann er dir formlos eine Bescheinigung ausstellen:

Xy verfügt über einen ausreichenden Masernimpfschutz + Unterschrift und Stempel

Wenn du eine zweite Impfung bekommst, hast du ja die Bestätigung in deinem Impfausweis. Da reicht dann eine Kopie des Impfausweises. Schlimmstenfalls musst du das Original - also den Impfausweis - später noch einmal vorzeigen.

VG

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Die Antwort von Isebise50 habe ich gelesen und sie klingt plausibel.

Mir hat der Amtsarzt (Österreich) gesagt, es müssen unbedingt 2 Impfungen sein. Sie dürften und sollten einige Zeit auseinander liegen.

Vielleicht gibt es in D und Ö verschiedene Regeln. Vielleicht ist eines davon "richtig" und eines "falsch", was immer das genau bedeuten mag für eine Impfung.