Immobilienkauf Vorvertrag?
Wir wollen eine Ferienimmobilie kaufen. Das Verkäuferehepaar (ca.68 Jahre) und wir haben uns darauf geeinigt das wir die Immobilie in ca.2 Jahren von ihnen abkaufen, da mein Mann in dann in den vorruhestand geht.
Die Verkäufer hat keine Erben.
Wenn wir uns jetzt für die Immobilie entscheiden würden, was wäre da zu beachten?
Sollte man einen Vorvertrag machen und wenn ja wie sollte dieser formuliert werden und wo sollte er hinterlegt werden?
Wie würden wir mitbekommen daß das Verkäuferehepaar (z.B. beide verunfallen gleichzeitig) verstorben ist etc.?
5 Antworten
Immobiliengeschäfte bedürfen in Deutschland und den meisten Europäischen Ländern immer der notariellen Form, Vorverträge sind also für die Füße, Du kannst aber jetzt einen Kaufvertrag machen und die Zahlungsfälligkeit und den Übergang von Nutzen und Lasten auf den gewünschten Termin setzen, damit habt ihr eine Vormerkung im Grundbuch und beide Parteien sind auf der sicheren Seite.
lass das am besten auch wenn es Geld kostet von einem Notar aufsetzten
idealerweise wenn ihr diesen Beauftragt also euer Mann ist.
Im Idealfall ist er auch noch zusätzlich Rechtsanwalt was immer sehr hilfreich ist.
Sollte man einen Vorvertrag machen und wenn ja wie sollte dieser formuliert werden und wo sollte er hinterlegt werden?
Nicht sollen, sondern eigentlich müssen.
Angenommen, die Verkäufer sterben und es gibt keine Erben, dann wird Vater Staat das Haus verwerten.
Der Vorvertrag muss notariell beurkundet werden. Sonst ist dieser nichts wert.
Siehe hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/vorvertrag-beim-hauskauf-wann-er-sinnvoll-ist-und-was-drinsteht.html
Immobilienverkauf geht nur mit Notar und Eintragung im Grundbuch. Sonst ist das anfechtbar.
Wie sicherun wir uns JETZT die Immobilie?
Das geht nur, indem ihr die Immobilie jetzt kauft.
Erst wenn ihr im Grundbuch steht, gehört euch die Immobilie, und kein anderer kann sie euch "wegschnappen".
Ihr könntet natürlich vorschlagen, das Haus jetzt zu kaufen, aber erst in zwei Jahren zu bezahlen. Falls es ums Geld geht.
das wir die Immobilie in ca.2 Jahren von ihnen abkaufen, da mein Mann in dann in den vorruhestand geht
Ich fürchte, da müsst ihr euch gegenseitig auf euer "Ehrenwort" verlassen.
Ich wüsste jedenfalls keinen juristisch 100% sicheren Weg, das anders zu regeln.
So lange ihr nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid, können die jetzigen Eigentümer mit ihrer Immobilie machen was sie möchten.
Sie könnten auch nach 1 Jahr und 364 Tagen noch sagen "sorry, wir haben uns doch anders entschieden und verkaufen an jemand anderes".
Das ist mir schon klar. Es geht darum das die Immobilie erst in ca. 2 Jahren an und verkauft werden soll. Meine Frage bezieht sich darauf hin was passiert wenn das Ehepaar stirbt. Wie sicherun wir uns JETZT die Immobilie?