Rentenrückzahlung bei tod?

4 Antworten

Wenn es eine Witwe gibt, bekommt diese auf Antrag noch 3 weitere Monate die volle Rente. Danach Witwenrente.

Da Rente erst am Ende des Monats gezahlt wird, kommt am Ende des Todesmonats ebenfalls noch die Rente.

Beginn der Altersrente ab 2004 = nachschüssige Rente

Die Rente endet mit Ende des Monats, in dem der Berechtigte verstorben ist - daher braucht nichts zurückgezahlt werden.

Beginn der Altersrente vor 2004 = vorschüssige Rente

Bei vorschüssigen Renten (Zufluß am Ende eines Monats für den Folgemonat), müsste sie zurückgezahlt werden (bzw. sie wird automatisch zurückgebucht) -

Beispiel:

verstorben am 25.11. - Zahlung Rente für Dezember am 30.11. --> Rückbuchung

Wenn die Person am 1. Tag des Monats noch lebt, steht sie den Erben für diesen Monat zu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, die Rente ist am 1. ten des Monats fällig. Stirbt der Rentner am 1., dann behält er (seine Erben) die Rente für den Monat dennoch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung