Im Zeugnis nicht voller Name angegeben, somit nichtig?

2 Antworten

Nichtig dürfte das Zeugnis zwar nicht sein, aber lass Dir doch dieses noch einmal vollständig ausstellen, dann kann es gar keine Probleme in Zukunft geben. Im normalen Geschäftsleben (Bewerbung, Uni-Anmeldung, etc.) kann dieser normalerweise vernachlässigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

auf ausweisenden dokumenten genügt der erste name und der nachname als grundsätzlich ausreichend. Weitere namen stehen auf der geburts oder personal ausweis dokumentation. Aber als persönlichkeit und bürger wirst du mit 1. namen und nachnamen anerkannt.

MaybeXSX 
Fragesteller
 12.07.2023, 02:58

Problem dabei ist, dass mein 1. Name ja nicht mein Rufname ist, sondern mein 2. Vorname. Und auch mein 2. Vorname (rufname) auch der ist, der im Zeugnis angegeben wurde.

0
xxfistexx  12.07.2023, 02:59
@MaybeXSX

das ist zwar manchmal ärgerlich mit dem rufnamen und dem eigentlichen ersten namen, aber btw sind das halt 2 unterschiedliche namen. Da beide namen sich unterschiedlich anhören, gilt nicht die regel für den eigentlich richtig klingenden rufnamen als erstname ersatz für den haupt-namen als ersten namen.

0