Im Bußgeldbescheid kein namentlich genannter Zeuge. Lohnt sich Einspruch?
Ich habe ein Bußgeldbescheid bekommen, für ein Blitzerfoto. In diesem ist als Zeuge lediglich Stadt … FD 32 angeben, also kein namentlich genannter Zeuge. Meine Frage nun, ist es Pflicht, dass dort ein namentlich genannter Zeuge aufgeführt werden muss? Und lohnt sich dann ein Einspruch?
4 Antworten
Lohnt sich nicht. Das Foto stammt von einem geeichten Messgerät und Messwert sowie Foto haben Beweiskraft.
Muss nicht. Es gibt ein Foto. Der Beamte darf sogar weg gesehen haben! Das Bild ist der Beweis. Ein Einspruch lohnt sich null.
Gruß S.
Der Meßbeamte braucht nicht namentlich genannt zu werden, erst in der Gerichtsverhandlung.
Es gibt keine Pflicht, namentlich einen Zeugen zu benennen, und ob ein Einspruch Erfolg hat, hängt davon ab, ob du nachweisen kannst, was dem im Bescheid genannten Sachverhalt widerspricht.