ich wurde kontrolliert aber hatte keinen ausweis dabei?
Hallo ich habe eine wichtige frage. ich wurde vorhin kontrolliert und hatte natürlich mein schokoticket dabei aber dann wurde ich nach meinem ausweis gefragt den ich leider zuhause vergessen habe. erwartet mich trotzdem eine strafe wenn ich mein ausweis bei der bogestra morgen nachzeigen gehe?
6 Antworten
Du musst einen gültigen Ausweis besitzen, ihn aber nicht ständig bei dir haben.
Etwas anderes ist es, wenn andere Dokumente nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis Gültigkeit haben (z.B. personalisierte Fahrkarten ohne Lichtbild), dann hast du ohne Ausweis keinen gültigen Fahrschein und bist juristisch ein Schwarzfahrer.
Steht irgendwo auf dem Ticket, dass es nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist? Dann hattest du bei der Kontrolle kein gültiges Ticket (weil eine Komponente fehlte).
Ob du das erhöhte Beförderungsentgelt damit abwenden kannst, weiß ich nicht. Theoretisch könnte ja auch eine andere Person als du damit unterwegs gewesen sein.
Du bist nach § 1 PauswG zwar verpflichtet,einen gültigen Ausweis zu besitzen. Aber du bist NICHT verpflichtet, ihn ständig bei dir mitzuführen.
Es reicht also völlig, hinzugehen und ihn vorzuweisen.
Endlich jemand der weiß, dass man den Ausweis nicht ständig dabei haben muss..
Wenn allerdings das Ticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis gültig sein sollte, findet sich die Lösung nicht im PAuswG...
also da steht ,,Nur gültig in Verbindung mit Lichtbildausweis“ aber ich hatte es ja leider vergessen
Was steht denn auf dem Ticket drauf? Musst du dich ggf. mit einem Ausweis ausweisen können?
damit ist klar, dass du einen Ausweis dabei hättest haben müssen.
Strafe? keine Ahnung, das werden dir die erklären.
mir hat der kontrolleur aber auch gesagt das ich wenn ich den Ausweis morgen nachzeige nur 5€ zahlen muss anstatt 60€
Ja, die nehmen dafür eine kleine Bearbeitungsgebühr
... und bekommst im Gegenzug die Vertragsbedingungen gezeigt:
Übrigens: Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o. ä.) und nur in der 2. Klasse.
also da steht ,,Nur gültig in Verbindung mit Lichtbildausweis“ aber ich hatte es ja leider vergessen