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Ich möchte in die Türkei auswandern. Darf ich mein Auto mitnehmen und wenn ja, was kostet das?

gefragt von Heinzchen08 am 27.10.2009 um 7:36 Uhr

Hallo, ich möchte in die Türkei auswandern und mein Kfz (Oldtimer, 44 Jahre alt) gerne mitnehmen. Darf ich das und wenn ja, welche Formalitäten braucht das und was kostet das? Habe mal gehört, dass die Einfuhr eines Privat-Pkw eine Menge Zoll und Steuern kostet. Ist das so und ist das Alter des Pkw dabei egal?

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anonym
beantwortet von ingridshaus am 27. Oktober 2009 07:48
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Hilfreichste Antwort
  1. www.realhp.de/.../auswanderntuerkei/Woraufmussich_achten.html

  2. Hier ein kleiner Auszug bezüglich Deiner Frage:

  3. Autokauf:

Es gibt für Ausländer die Möglichkeit ein Auto aus Deutschland einzuführen, es zu erkären, wäre verschwendete Zeit, es ist viel zu teuer und aufwändig. Der Zoll kostet ein Vermögen. Noch dazu gilt das Ganze nur für maximal sechs Monate. Das Auto erhält ein Visum und muss danach wieder ausser Landes gebracht werden, ansonsten wird es spätestens nach einem Jahr vom Zoll eingezogen und dort versteigert. Es gibt noch die Möglichkeit, das Auto an einen Deutschen, der in der Türkei lebt, weiter zu verkaufen, der wiederum von neuem , diese Fristen einhalten muss und ein neues Visum für das Auto erhält.

Ich empfehle auf alle Fälle den Kauf eines Autos in der Türkei. Es mag zwar in der Anschaffung teurer sein wie die deutschen Autos, aber es darf permanent im Land bleiben, man erhält ein Gastnummernschild mit einem M für misafir (Gast). Man braucht für die Anmeldung eines Autos oder Motorrads eine Wohnsitzanmeldung. Mehr nicht, auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Ich kann nur aus eigener Erfahrung in unserer Stadt Ortaca sprechen, erkundigen Sie sich immer vorher noch bei Ihrer zuständigen KfZ Zulassung in der Türkei.

Verkehrsdelikte, Strafen fürs Auto werden nicht dem Besitzer als Strafe auferlegt, sondern dem Auto ! Das heisst, sie kassieren natürlich als Fahrer die Strafen, jedoch wird jede dieser Strafen nicht in ihrem persönlichen "Strafregister" vermerkt, sondern in dem des Fahrzeuges. Das heisst, vor jedem Autokauf sollten Sie unbedingt eine Abfrage der Strafen des Wagens machen lassen, da unbezahlte oder nicht geahndete Vergehen im Strassenverkehr mit dem Kauf des Autos in Ihre Verantwortung übergehen. Beim Autokauf lassen Sie sich bitte immer die offizielle Bescheinigung vorlegen, dass das zu kaufende Fahrzeug keine Strafen hat . Das ist hier Gesetz, auch diese Bescheinigung , die sie fordern können. Es gibt auch eine Webseite der Türkischen Regierung in der Sie die Autonummer eingeben können, um nachzusehen, ob ein bestimmtes Fahrzeug schuldenfrei ist.


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anonym
beantwortet von Mars12 am 27. Oktober 2009 07:45
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Hallo, klar darfst Du das machen und das Alter ist egal. Wenn das Auto weiterhin in Deutschland gemeldet ist, gibt es keinen Einfuhrzoll-aber ob das auf dauer erlaubt ist weiß ich nicht. Der Einfuhrzoll richtet sich soweit ich weiß nach dem Hubraum und dem Wert, aber das erfragst Du besser direkt beim Zoll.


anonym
beantwortet von bobrikat am 28. Oktober 2009 22:10
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İch lebe selbst schon seit 3 Jahren in der Türkei und hatte das selbe Problem. Also ohne Probleme darfst du für 6 Monate dein Auto in die Türkei einführen. Es wird in deinem Pass eingestempelt und du kannst in dieser Zeit ohne den Wagen nicht mehr ausreisen. Mal zwischen durch nach Hause fliegen geht nicht auch wenn du hier eine Aufenthaltsgenehmigung hast. Ausnahme: Du hast noch die Möglichkeit beim türkischen Zoll den Wagen abzustellen für die Zeit wo du die Türkei verlassen willst. Du musst aber saemtliche Papiere und Schlüssel bei denen lassen. Ausserdem ist das ganze nicht kostenlos und mit viel Aufwand verbunden. İn die Türkei eingeführte Autos zum Verbleib dürfen ausserdem nicht aelter als 7 Jahre sein. Ob es eine Ausnahme für Oldtimer gibt weis ich nicht aber wenn du so ein Schmuckstück hast würde ich mir das aber ganz genau überlegen denn die meisten Strassen sind aeusserst schlecht. Wenn du mehr und andere İnformationen über die Türkei haben willst kannste mich unter b.obrikat@hotmail.de anschreiben.


schildi
beantwortet von schildi am 27. Oktober 2009 07:49
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anonym
beantwortet von Heinzchen08 am 27. Oktober 2009 07:46
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Nein, es soll nicht weiter in Deutschland angemeldet sein, da es dann nämlich nur max. 6 Monate pro Jahr in der Türkei sein darf und das nutzt mir ja nichts, wenn ich dort lebe.


anonym
beantwortet von Heinzchen08 am 27. Oktober 2009 07:43
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Entschuldigung, bitte vernünftige Antworten und nicht so ein Quatsch mit Airbags! Sowas hatten die Autos vor 44 Jahren noch nicht. Und Antworten "Frag beim Konsulat" kann ich mir selber geben.

Das mit selber hinfahren stimmt nicht. Mit ausländischem Kennzeichen darf das Auto maximal 6 Monate pro Jahr in der Türkei bleiben. Ich möchte es jedoch dort anmelden, sprich dauerhaft behalten.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 27. Oktober 2009 07:49

wenn du es DORT anmelden musst dann musst du DORT nachfragen. sorry das wir dir soooooo schlechte antworten gegeben haben.ausserdem beim verkehrsamt hier nachfragen ist nie fehl am platz, die wissen auf jeden fall mehr wie wir kopfschüttel


odemtann
beantwortet von odemtann am 27. Oktober 2009 07:37
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Frag doch mal im Konsulat nach , ich denke da bekommst du die richtige Antwort


anonym
beantwortet von eljogi am 27. Oktober 2009 07:37
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wenn du es selber hinfähst nur deine nerven und den sprit. mehr nicht


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