Nein, es soll nicht weiter in Deutschland angemeldet sein, da es dann nämlich nur max. 6 Monate pro Jahr in der Türkei sein darf und das nutzt mir ja nichts, wenn ich dort lebe.
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Entschuldigung, bitte vernünftige Antworten und nicht so ein Quatsch mit Airbags! Sowas hatten die Autos vor 44 Jahren noch nicht. Und Antworten "Frag beim Konsulat" kann ich mir selber geben.
Das mit selber hinfahren stimmt nicht. Mit ausländischem Kennzeichen darf das Auto maximal 6 Monate pro Jahr in der Türkei bleiben. Ich möchte es jedoch dort anmelden, sprich dauerhaft behalten.
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