Ich möchte die 10 Klasse eines Gymnasiums freiwillig wiederholen.?

Liegt es daran ? - (Schule, Recht)

6 Antworten

Hallo Fribspilot,

unter der Voraussetzung, dass du das Klassenziel überhaupt erreicht hast, ist das möglich.

Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland dein Text ist, aber vielleicht ist dir die Allgemeine Schulordnung für Nordrhein-Westfalen eine Argumentationshilfe.

Hier wird ausgeführt:

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2002, geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

§ 28 Wiederholung, Rücktritt, Vorversetzung: (1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt, auf Antrag der Erziehungsberechtigten die vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses in die vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn sie oder er in dieser Klasse oder Jahrgangsstufe nicht mehr erfolgreich mitzuarbeiten vermag. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann vorsehen, dass eine Klasse auch wiederholt werden kann, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben…

Der Ausdruck: ….nicht mehr erfolgreich mitzuarbeiten vermag …. wird dann so ausgelegt, dass das Erreichen des Klassenziels mit schwachen Zensuren kein Erfolg ist, wie man sich ihn gewünscht hätte.

Du solltest also deine Eltern den Antrag unbedingt schriftlich stellen lassen. Man muss dann auch schriftlich mit Begründung zustimmen oder ablehnen. Und das ist eine ganz andere Sache, als wenn einige Lehrer meinen ……

Die freiwillige Wiederholung zählt auch nicht als Sitzenbleiben.

Zu überlegen wäre allerdings noch etwas: Du kannst nur einmal freiwillig zurücktreten. Manche heben sich diese Möglichkeit für die Klasse vor dem Abiturjahrgang auf, weil dann die in der Wiederholung besseren Noten für den Abiturschnitt zählen.

ohne gute Gründe wird man Schüler in den allerseltensten Fällen freiwillig wiederholen lassen, wenn sie das Klassenziel eigentlich erreicht haben & davon auszugehen ist, dass sie auch der kommenden Klasse in ausreichenden Maße gewachsen sind.


Fribspilot 
Fragesteller
 17.07.2015, 18:30

Ich hab einen Grund aber dass mit dem gesetzt versteht ich nicht

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Freiwillig wiederholen geht aber ich würde es nicht machen da du alles nochmal machen musst und das was du dir bis jetzt erkämpft hast wieder machen musst!!
Generell geht wiederholen ich weis nicht wie das in der 10. Klasse ist

Mach doch lieber weiter die 10. Klasse zählt nicht fürs Abi. Du hast doch nicht wirklich Lust das alles nochmal zu machen?! Vor allem freiwillig. Heb dir das wiederholen sich lieber für später auf, wenns avirelevant ist


Fribspilot 
Fragesteller
 17.07.2015, 18:29

Das hilft mir 0% weiter.ich habe eine Frage gestellt ich will keine unnötige Bemerkungen. Sorry dass ich jetzt so aggressiv bin, aber ich bin total verzweifelt

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Da steht doch (1. April musst du das anmelden).


Fribspilot 
Fragesteller
 17.07.2015, 18:31

Die Rede ist hier von Punkt5.1

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