Ich habe eine Auftragsbestätigung mit falschen Preisen verschickt. Ist das bindend?
Ich habe ein Angebot für einen Kunden erstellt. Dieser hat auf dieses Angebot hin bestellt. In der Auftragsbestätigung ist mir allerdings ein Fehler unterlaufen, so dass dem Kunden nicht alle Leistungen wie angeboten und auch geliefert berechnet wurden. Er besteht nun auf den Konditionen aus der Auftragsbestätigung. Ist er damit im Recht?
5 Antworten
Anfechten wegen Inhaltsirrtum
nein
willenserklärung 1 war ich mache dir dieses angebot
willenserkärung 2 ja ich will dieses angebot
die auftragsbestätigung sagt nur aus
ja der vertrag ist zustande gekommen wir haben es verstanden
also schicke eine neue und entschuldige dich für den falschen
schreibe nicht so ein schmarn
nicht beim angebot ist ein fehler unterlaufen
bei der auftragbestätigung
ein kleiner aber feiner unterschied
der will bestimmt nicht auf hinterhältigerweise den kunden übervorteilen wie du es behauptet hast
und sowas muß man sich von einen typen sagen lassen der den unterschied zwischen angebot und anpreisung nicht kennt
-.-
Die Auftragsbestätigung ist im deutschen Recht keine eigene Rechtsfigur, sondern lediglich eine im allgemeinen Geschäftsverkehr übliche, meist schriftliche, Form der Willenserklärung. Weicht die Auftragsbestätigung von den vorab verhandelten Vereinbarungen ab, so ist die Auftragsbestätigung nicht als Annahme eines vom Auftraggeber vorgeschlagenen Vertrages zu verstehen, sondern als erneutes Vertragsangebot des Unternehmers zu werten. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Auftragsbestätigung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers verweist, der Preis abweicht, oder die Spezifikation der Güter verändert wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Auftragsbest%C3%A4tigung
der kunde hat sicherlich nicht auf den fehlerhaften auftragsbestätigung reagiert
soweit ist auch kein neuer auftrag zustande gekommen
Aber selbstverständlich! Du kannst nicht einfach Ware zu einem billigeren Preis einem Kunden andrehen und dann einen höheren Preis verlangen als in der eigens dafür verschickten Auftragsbestätigung ausgezeichnet.
Ein derartiges Verhalten deinerseits würde schon an Betrug grenzen. Ich frage mich allerdings, wieso du eine derartige Frage hier einstellst. Denn als Kaufmann hast du doch eine Ausbildung genossen und solltest über derartige Dinge, die zum kaufmännischen Grundwissen zählen, an sich informiert sein.
Was du allenfalls machen kannst, ist den Kauf komplett stornieren. Keinesfalls kannst du auf Abnahme des Artikels zu einem höheren Preis bestehen.
Man kann sich auf Irrtum berufen. (BGB)
Wenn dieses dann aufgrund der Preisgestaltung offensichtlich ist, dann hat der Kunde schlechte Karten.
Beispiel: Anzug kostest anstatt 100 EUR 1,00 EUR.
Muss nicht verkauft werden.
Ein derart offensichtlicher Irrtum liegt hier jedoch nicht vor. Hier will der Verkäufer anscheinend versteckte Zusatzkosten dem Käufer aufbrummen.
Wenn man erkennen kann, das der Fehlerteufel sich eingeschlichen hat, dann kann man das Angebot anfechten, wegen Irrtums. Wenn es sich allerdings vom ursprünglichen Angebot kaum unterscheidet, dann wirds schwer.
Hilfestellung unter www.pc-und-phone.de und dort im Kontaktfeld, keine Rechtsberatung
Woraufhin der Kunde dann aber vom Kauf Abstand nehmen kann.