Hund tötet Katze im eigenen Grundstück

11 Antworten

Hier geht es um die Gefährdungshaftung (§833 BGB) und die liegt bei dir, bzw. der eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherung deines Hundes.

Wie hoch der entstandene Schaden war, wird ein Gutachter schon klären, wenn es nicht sowieso Papiere gibt, die eine Rasse der Katze ausweisen.

Laut Oberlandesgericht Celle - 4 U 64/85 und Landgericht Darmstadt - 9 O 597/92 (und da gibt es weitere Urteile, ich suche jetzt aber nicht weiter welche raus - steht auch nichts anderes drin) entsteht aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers für Katzen (2 pro Nachbar), die zeitweise sein Grundstück betreten.

Tickt der Hund des Grundstücksbesitzers deshalb aus, haftet der Grundstücksbesitzer nach §833 BGB für den durch seinen Hund angerichteten Schaden an der Katze/den Katzen.

Die viel interessantere Frage ist, was mit der Wesentestauflage ist. Hier mag es fraglich sein, ob die Katze den Hund zuerst angriff oder umgekehrt, allerdings steht diese Hunderasse in mehreren Ländern bereits auf der Liste und unterliegt dort eh schon dem generellen Wesenstest...ich würde da nicht auf einen bestimmten Ausgang wetten wollen.

Mit deinen extremst ausfälligen Ausrastern (Bezug auf biggies Antwort) und deiner kontinuierlichen, uneinsichtigen Wildwest-Auslegungen von Recht, wirst du dich vor Gericht selbst so richtig in die Scheße reiten, solltest du dich dort genauso verhalten. Das solltest du dir abgewöhnen, weil es besser für dich und deine Ziele ist.

Wir haben auch eine belgische Schäferhündin, die mal den Nachbarskater auf unserem Grundstück getötet hat. Fremde Tiere dürfen nicht auf unser Grundstück....das ist nun mal die Einstellung dieser Hündin. Im Haus halten wir 4 Katzen, keine Freigänger,die dürfen mit dieser Hündin im Korb schlafen. Damit schmust sie auch rum. Das mußte ich als Erfahrung mal schreiben, da manche hier sich nicht wirklich mit Hunden und Katzen auskennen.

wenn eine katze ein haustier tötet (zb ein kaninchen oder vögel) sind wir als katzenhalter auch verpflichtet das wieder gutzumachen so gut es eben geht. mäuse haben in den meisten fällen keinen halter.

ja du bist verpflichtet schadensersatz zu leisten. ich weiß nicht was du als "viel geld" verstehst aber du hast die anschaffung einer neuen katze zu bezahlen. bei einer nicht-rassekatze sind das um die 100 euro, evtl etwas mehr, wenn sie als kitten aus einem guten zuhause kommt

wenn sie eine rassekatze war die du nur nicht erkannt hast (zb gibt es auch die hauskatze als richtige rassekatze mit papieren und stammbaum, die ehk ist ne eingetragene rasse) bist mit 500 euro mindestens dabei

schade um die katze. wo eine freigängerkatze hinrennt, da hat ein freigängerhalter leider keinen einfluss drauf. und schade dass du anscheiennd nicht genug kontrolle über deinen hund hast ihn davon abzuhalten haustiere anderer menschen zu töten

Bitte nicht alles durcheinander würfeln. Ja, der Nachbar muss die Katze in seinem Garten dulden. Ja, wenn der Hund der zum Garten gehört, eine Katze tötet die in sein Revier kommt, hat die Katze und auch der Besitzer der Katze Pech gehabt. Dann gibts keinen Ersatz, kein Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das ist normales Revierverhalten und gehört zu einigen Hunderrassen (Hütehund, Jagdhund) zum Wesen. Dann gibts natürlich auch keinen Wesenstest oder Maulkorb Pflicht. Ist ja auch logisch. Unser Hund hat mittlerweile zwei Nachbar Katzen erlegt die in sein Revier kamen und das ist auch gut so.

Die Katze des Nachbarn hat auf Eurem Grundstück nichts zu suchen.

Lässt der Besitzer die Katze ungehindert raus auf Euer Grundstück, muss er mit den Folgen leben.

Mache Dir deswegen keinen Stress.

Du schuldest Deinen Nachbarn keinen Cent deswegen.

Kathy181818 
Fragesteller
 28.05.2014, 02:50

Danke für deine antwort ich hatte nie probleme mit meiner hündin, und sie ist nie aggresiv,sie ist mit kindern und hunden aufgewachsen.ich hoffe die nehmen mir nicht denn hund weg

0
EZZZAH  28.05.2014, 02:52
@Kathy181818

solange dein hund keine menschen anfällt, brauchst du dir keine sorgen machen.

1
echtklasse  28.05.2014, 02:54
@Kathy181818

ich hoffe die nehmen mir nicht denn hund weg

Pass nur auf Deinen Hund auf...nicht, dass die Nachbarn mal Giftköder streuen oder so....nein, Du hast nichts zu befürchten.

0
October2011  28.05.2014, 09:39
@Kathy181818
sie ist mit kindern und hunden aufgewachsen

Ich hoffe, ihr laßt diesen Hund niemals mit Kindern alleine!!!!

October

6
inicio  29.05.2014, 10:37
@EZZZAH

@EZZZAH -das ist flsch! das ordnungsmat kann einschreiten und bestimmte auflagen fuer diesn hund erlassen -maulkorb, ausbruchssicherer garten und erhoehte hundesteuer...

wenn der hund als gefaehrlicher hund eingestuft wird und Kathy als nicht geeigneter hundehalter -kann ihr der hund sogar abgenommen werden!!!

1
inicio  29.05.2014, 10:38
@October2011

ein "katzenkiller" kann sehr nett und abolut friedlich zu kindern sein..

aber generell gilt -hunde und kleinkinder nie alleine lassen!!!

3
Melili121  02.05.2020, 23:03

Die Besitzer lassen Dienstzeit nicht auf das Grundstück man kann nunmal keinen Einfluss darauf haben wo eine freigänger Katze hingeht wenn sie aber auf das Grundstück das anscheinend begehbar für die Katze war , sollte man wenigstens Mitleid äußern und etwas bezahlen den die Katze wurde geliebt ! Jetzt ist es eh schon zu spät so alt wie die Frage ist schade...

1