Hund greift Grundstücksbetreter an

9 Antworten

'Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück

aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst

das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine

ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitversachulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden

ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93'

Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/hund-beisst-auf-eig-grundstueck-besucher.375474/

 Also generell: Niemand muß sich, auch auf einem fremden Grundtsück, beißen lassen.

Wären wir in Amerika dann wärst du im recht. aber da wir hier in Deutschland sind wird dein hund dann entweder eingeschläfert oder wie dus schon erwähnt hast muss er dann einen Maulkorb tragen und das hat ein hund nicht verdient. Und je nach dem was du für eine hunderasse bast sollte er einen Wesentest machen da er sonst dir weggenommen werden könnte insbesondere dann wenn er wenn "anfällt". Der wesentest gilt hauptsächlich für hunde die damals als kampfhunde gezüchtet wurden (Rotweiler, Dobermann, seit neuesten schäferhund, boxer, pitbull, etc) auch wenn dein hund keine der bekannten "kampfhunde" ist solltest du mit ihm einen wesentest machen lassen wo er dann wenn er diesen besteht auch eine spezielle marke bekommt das er bestanden hat. wo man das macht weiß ich nicht mehr kann man aber in internet nachschauen. erkundige dich mal darüber. ist sicherer für den hund weil der kann am allerwenigsten für das verhalten der Menschen.

https://www.gutefrage.net/frage/bissiger-hund-um-grundstueck-zu-verteidigen


Dem Grunde nach ist der Hundehalter dem Geschädigten durch Hundebisse entstandennr immateriellen Schadens nicht nur als Hundehalter gem. § 833 Satz 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB, sondern auch als Verkehrssicherungspflichtiger Grundstückseigentümer gem. § 823 Abs. 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet.

Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. Palandt BGB, 53. Aufl., § 823 Rn 58). Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Ein Beklagter, dessen Hund in der Vergangenheit wiederholt Menschen und andere Hunde gebissen hatte, ist seiner Verpflichtung, sein Grundstück so zu sichern, dass dort befugt und auch im Rahmen des Nahe liegenden unbefugt oder unvernünftig zutretende Personen (etwa spielende Kinder) unbeschädigt bleiben, nicht ausreichend nachgekommen und wurde zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Der Hund wurde eingeschläfert.

Selbst einen Einbrecher dürfte der Hund lediglich stellen, aber nicht verletzen!


Antwort von ralosaviv

Ganz einfache Antwort: Als Hundehalter haftest du immer und für alles was dein Hund anstellt!!!

Warum bedrohst du Menschen und willst deine wohlerzogenen und nicht aggressiven Hunde zu so etwas "Bösem" veranlassen?

und ich hab ihm gesagt das ich das nächste mal meine Hunde laufen lass.

Sollte es aus irgendeinem Grund zu aggressiven Übergriffen deiner Hunde gegenüber anderen Tieren oder Menschen kommen, musst du mit einer Meldung beim Ordnungsamt rechnen und dann kann es unter anderem zu Maulkorb-Zwang für deine Hunde kommen...

Bezüglich des Beissens wurde schon ausreichend geantwortet.

Wichtig ist es bei eventuellen Warnschildern am Grundstück darauf zu achten dass niemals etwas drausteht wie "bissig" oder "gefährlich". Dadurch kann der Hund (die Hunde) als potentiell gefährlich eingestuft und ein Wesenstest angeordnet werden. Auch bei "lustigen" Schildern kann der Schuss nach hinten losgehen.