Hilfe, mit was muss ich rechnen?
Sehr geehrte Community,
mir ist etwas sehr doofes passiert. Ich war auf einer Chatapp aktiv und bin mit einer 16-Jährigen in Kontakt gekommen. Ich bin 21 Jahre alt. Irgendwie wollten wir ein Sextreffen ausmachen und ich habe nicht gewusst, das dies rechtliche Probleme mit sich ziehen kann. Aber nachdem ich mich informiert habe, habe ich ihr natürlich nicht mehr geschrieben. Wir haben uns niemals getroffen.
Das Problem ist nur, dass ich sie gefragt habe, ob sie mir ein Bild schicken kann. Sie hat mir dann freiwillig eins in Unterwäsche geschickt, nach dem zweiten hatte ich gar nicht gefragt. Das ist ja dann keine Nötigung oder?
Ein Verwandter von ihr hat mir über ihren Account geschrieben, dass ich sie in Ruhe lassen soll, nachdem ich gefragt hatte wann wir uns treffen (das war bevor ich mich informiert habe), da es ihr im Moment schlecht geht.
Ich habe sie dann selbstverständlich ganz in Ruhe gelassen, aber ich bereue das sehr. Ich habe ein schlechtes Gewissen, obwohl ich es ja nicht mal wusste. Auf meinem Account ist kein Bild von mir und keine einzige persönliche Information.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen oder könnte ich angezeigt werden/kann man meine Identität herausfinden? Einerseits kann ja niemand herausfinden wer ich bin, auf der anderen Seite habe ich doch nichts strafrechtliches gemacht oder? Ich will nicht ins Gefängnis und habe die zwei Bilder schnell gelöscht. Gefängnis würde mich zerstören. Ich liebe das Gesetz, aber dachte ab 14 Jahren kann man frei entscheiden. Ich bin gerade verzweifelt und habe ein schlechtes Gewissen.
Ich bitte um ernsthafte Hilfe.
Bitte nehmt euch die Zeit, dass frisst mich seit Stunden auf.
Danke im Voraus.
1 Antwort
Ich bin mir bei dem Thema auch relativ unsicher, ich habe nur verschiedene Artikel aus verschiedenen Seiten gesehen und kopiere die mal, um sie in meine Antwort zu schreiben. Manche thematisieren auch körperliche Aktivitäten.
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„Sexting“ und rechtliche Fallen„Sexting“ kann nicht nur die Reputation von Teenagern zerstören, sondern bringt auch juristische Fallen mit sich, die vielen Jugendlichen oft nicht bewusst sind. Rechtlich problematisch ist dabei noch nicht die Tatsache, dass Teenager erotische Bilder von sich an andere schicken. Die Legalität ist aber dann überschritten, wenn der Empfänger der intimen Bilder diese an andere weiterleitet, ohne dass der ursprüngliche Absender sein Okay dazu gegeben hat. Eine solche unerlaubte Verbreitung verletzt das Urheberrecht, verstößt vor allem aber gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
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Weiter kommt bei sexuellem Kontakt zu Personen unter 18 Jahren eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Betracht. Erforderlich ist, dass durch den Täter eine Zwangslage ausgenutzt wurde. Unter einer Zwangslage versteht die Rechtsprechung zum Beispiel wirtschaftliche Not oder Obdachlosigkeit. Die Zwangslage muss dem Täter bewusst sein und sie muss die Vornahme der sexuellen Handlungen ermöglichen oder zumindest erleichtern.
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Wie bereits zum Thema Aufsichtspflicht verschiedentlich erwähnt macht auch das Sexualstrafrecht Unterschiede in der Bewertung der Erheblichkeit einer Tat abhängig von:
- jeweilige Situation
- Alter des Minderjährigen und der sexuellen Vorerfahrung
- Alter des Täters.
Die Gesetzgebung teilt in vier Schutzaltersstufen ein:
- Kinder bis 14 Jahren
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
- Volljährige ab 18 Jahren.
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Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren- Es dürfen keine sexuellen Handlungen von Jugendlichen mit unter 16jährigen geduldet werden. Dies ist analog wie zuvor genannt. Zum einen macht sich der Jugendleiter strafbar, weil er es zugelassen hat, zum anderen der Jugendliche über 16 Jahre selbst.
- Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 174 Abs. Ziffer 2 und 3).
- Ansonsten gibt es keine weitere Regelung. D.h. eine intime Beziehung zwischen einem 16 und 17jährigen Jugendlichen zu Gleichaltrigen, oder zu einem Erwachsenen (z.B. JugendleiterIn) wäre also zulässig, außer wenn ein Abhängigkeitsverhältnis (Machtstellung) unterstellt werden kann und die sexuellen Handlungen unter Zwang (Nötigung) erfolgten. Jedoch sollte sich der/die JugendleiterIn überlegen, ob ein intimes bzw. sexuelles Verhältnis zu einem/einer über 16 jährigen TeilnehmerIn für die Gruppendynamik gut wäre. Ein intimes Verhältnis zwischen Jugendleiter/in und TeilnehmerIn unter 16 Jahren ist auf jeden Fall strafbar.
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Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 geht der Gesetzgeber dagegen grundsätzlich davon aus, dass sie eigenverantwortlich über sexuelle Kontakte entscheiden können. Deshalb sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn der Täter sie "unter Ausnutzung einer Zwangslage" verübt. Dies kann dem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch zufolge etwa die Notsituation eines Drogenabhängigen sein; nicht hingegen das "zwingende" Bedürfnis, eine Wahl zum Topmodel zu gewinnen.
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Zusammengefasst glaube ich, dass da eigentlich nichts passieren dürfte. Sie ist 16 und du hast sie nur gefragt und nicht irgendwie dazu gedrängt und aufgefordert. Es war ihre Entscheidung und sie ist alt genug, um zu wissen, wie sie sich ausleben will. (Zumindest sind das meine Schlussfolgerungen aus den Dingen, die ich gelesen habe und hier aufgezählt habe.)
Trotzdem viel Glück und mal hoffen, dass nichts passiert.
Und ich hoffe natürlich auch, dass ich dir damit helfen konnte. Aber bei solchen Fällen kann man nie ganz eine klare Antwort geben, am Ende kommt es halt auch auf das Gericht an, in welchem der Fall möglicherweise behandelt werden würde und wie der Richter den Fall interpretiert usw. (also sehr viele Faktoren, die das beeinflussen können)
Ja, Bilder in Unterwäsche gelten nur als erotische Fotos, aber nicht als Pornographie. Von dem, was ich noch dazu gelesen habe, ist, dass lediglich die Verbreitung und Weiterleitung solcher Bilder ohne Erlaubnis der anderen Person dann strafbar ist. Ich denke nicht, dass du mit Gefängnis rechnen musst, wenn überhaupt gegen dich vorgegangen wird.
Danke für deine hilfreichen Antworten. Ich finde es schade, dass sich sonst keine melden, weil mich das Thema sehr mitnimmt. :)
Vielen Dank für die Antwort. Es ist nur so, dass ich sie gar nicht kenne und wir nicht mal wissen wo wir gegenseitig wohnen. Auch zählen doch Bilder in Unterwäsche nicht zu Pornographie und mit Gefängnis muss ich nicht rechnen oder?