Hilfe habe den Verdacht das ich das Kuckuckskind von meinen Schwager habe . Was soll ich tun?
Hallo , habe eine Frage . Es bohrt schon lange in mir , und die Familie meiner Frau wird zunehmend komischer . Wenn ich und meine Frau uns streiten, ist es immer das selbe Thema unser Junge . Und zwar habe ich den Verdacht das ich ein Kuckuckskind vom Schwager habe. Wenn ich sie drauf anspreche weicht sie richtig genervt schon fast apathisch aus . Mir will es nicht in den Sinn . Warum .... ? Ich muss dazu sagen sie wird mir auch immer komisch . Wir haben uns jetzt vor kurzem getrennt. Und nun geht es wieder nur uns Kind . Aber der ganze Verlauf macht mich schon stutzig. Kann man sowas prüfen lassen. Z.B DNA Test . Oder kommt sowas eh bei einem Vaterschaftstest raus . Habe jetzt das Jugendamt eingeschaltet, aber nur weil sie mir das Kind vorenthält. Und seit dem ist mit ihr nicht mehr gut Kirschen essen. Brauche Hilfe, weiß nicht mehr weiter .
7 Antworten
Ich habe es auch erst gedacht . Aber zunehmend höre ich Sachen über die Familie meiner Frau die ich selber erst mal schlucken muss . Ich muss dazu sagen das ich sehr viel auf Montage war , und sie im Urlaub kennen gelernt habe . Also so gut wie null Hintergrund wissen hatte . Und die Gegend hier ist sehr eigen . Die Familie selber ist nicht grade belieb , also redet auch so gut wie niemand. Es wurde nur sehr schnell richtig ungemütlich, weil wir doch endlich Kinder machen sollten. Habe auch schon vom Schwager so ein Satz an den Kopf geworfen bekommen ( wenn du das nicht schaffst, mach ich das halt für dich ) womit er auch bei mir unten dich war .Es beschleicht mich immer mehr das da was dran ist . Weil alle jetzt wo wir getrennt sind komisch sind . So nach dem Motto. Bist du dumm das hat doch jeder gewusst. Komm mir richtig verarscht und hintergangen vor .
Da musst Du Dich beeilen.
Die Frist zur Vaterschaftsanfechtung läuft 2 Jahre ab dem Datum, an dem Du das erste Mal den Verdacht hättest, dass das nicht Dein Kind ist.
Sind diese 2 Jahre vorbei, hast du keine Möglichkeit mehr, die Vaterschaft anzufechten und Du bleibst dann der Vater, mit sämtlichen Unterhaltspflichten.
Wende dich ans Jugendamt, wir können dir dabei nicht helfen.
Deine Frau hat mit ihrem Bruder geschlafen? Das wäre Inzucht und steht in Deutschland unter Strafe.
Falls es nicht dein Kind ist (und das hier keine Blödsinns-Frage, was ich aber irgendwie denke...), dann findest du es spätestens beim Vaterschaftstest heraus.
Woher willst du das denn wissen? Vielleicht ist es wirklich echt.
Er hat nur diese eine Frage gefragt und noch keine Antwort abgeben und diese Frage ist schon weird, wer schläft denn mit seiner Schwester?
Vermutlich ist hier der Schwippschwager gemeint, also der Mann einer Schwester. Dass sich jemand mit einer Frage, die er nicht selbst lösen kann und die ihn sehr belastet, hier im Forum neu anmeldet, finde ich ebenfalls nachvollziehbar und gar nicht trollig.
Wie sollte sie denn Dir das jemals beweisen bzw. andersrum?? Das über längere Zeit...da wird doch jede(r)sauer.
Über einen Vaterschaftstest dürfte das rauszukriegen sein, dafür gibts aber Bedingungen :(
Ehm, wenn man mir ständig unterstellen würde, sex mit meinem Bruder gehabt zu haben, hätte ich da auch sehr schnell kein bock mehr drauf.
Ein Vaterschaftstest zeigt nur, ob du der Vater bist. Nicht ob dein Schwager der Vater ist. Und ja, da wird DNA verglichen.
Ihr merkt nicht, dass es sich hier um einen Troll handelt? Der Typ hat sich neu angemeldet und dann so eine Frage? Trolliger geht es kaum....