HHaben hautärzte schweigepflicht?

4 Antworten

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Hallöle,

das hängt u.a. auch von Deinem Alter ab. Grundsätzlich unterliegt der Arzt einer Schweigepflicht, die in den ärztlichen Berufsordnungen normiert ist. Verstößt er gegen diese, macht er sich sogar strafbar (§ 203 Abs. 1 StGB). Die Geheimhaltungspflicht besteht dabei auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten.

Gegenüber Minderjährigen hat der Arzt ebenfalls eine Schweigepflicht. Allerdings hängt der Umfang immer davon ab, wie alt und einsichtsfähig der Minderjährige ist. Bei Kindern unter 15 Jahren nimmt man noch keine weitgehende Einsichtsfähigkeit an, sodass der Arzt die Eltern über alle Vorgänge informieren darf. Bei Kindern über 15 Jahren überwiegt hingegen das Interesse des Patienten an der Geheimhaltung der Diagnosen. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall und die konkrete Einsichtsfähigkeit an. So muss der Arzt auch eine Schwangerschaft einer Minderjährigen vor den Eltern geheim halten, wenn das dem Wunsch der Patientin entspricht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine ernste Gefahr für Leib oder Leben der Patientin besteht. So hatte der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem eine sogar schon 21-jährige Tochter eine Eileiterschwangerschaft hatte (BGH vom 26.10.1982, Az.: 1 StR 413/82). Informiert der Arzt dann nicht die Eltern, so macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar (§ 323c StGB).

Die Geheimhaltung gilt auch gegenüber dem Lebenspartner des Patienten. Allerdings kann z.B. bei hoch infektiösen Krankheiten eine Güterabwägung dazu führen, dass der Arzt den von ihm mit behandelten Lebenspartner über die Erkrankung des Patienten aufklären muss. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass „der Arzt eines an Aids erkrankten Patienten […] den Lebenspartner, der ebenfalls Patient dieses Arztes ist, über die Erkrankung informieren [muss]. Angesichts der für den Lebenspartner bestehenden Lebensgefahr ist der Arzt im Rahmen der von ihm vorzunehmenden Güterabwägung verpflichtet, seine ärztliche Schweigepflicht zu durchbrechen.“ (OLG Frankfurt vom 05.10.1999, Az.: 8 U 67/99).
(tw) vom 12.07.2008

Schönen Abend noch,

wölfin 🙋

Schweigepflicht gilt für alle Mediziner

Alle Ärzte haben Schweigepflicht.

Jeder Arzt hat Schweigepflicht, würde ich mal meinen.