heizkosten an jobcenter zurück ist das Pflicht?

7 Antworten

Ist es, dabei spielt es auch keine Rolle aus welchem Zeitraum dieses Guthaben stammt, also auch wenn es aus einer Zeit vor dem ALG - 2 Bezug wäre, würde es im Normalfall im Monat nach dem Zufluss mindernd auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet.

Im Gegenzug müsste das Jobcenter auch eine BK - Nachzahlung übernehmen, wenn diese aus einer Zeit vor dem ALG - 2 Bezug stammen würde, die Abrechnung müsste dir nur im Leistungsbezug zugehen bzw. im Monat der ALG - 2 Antragstellung, weil dieser Antrag auf den 1. des Antragsmonats zurück wirkt.

Eine Ausnahme würde es nur dann geben, wenn das BK - Guthaben aus einem Zeitraum des Leistungsbezuges stammt und das Jobcenter die KDU - nicht voll anerkannt hat, weil deine KDU - nicht angemessen ist, der Übergangszeitraum von im Regelfall 6 Monaten schon verstrichen waren und du somit den Differenzbetrag aus deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber zugezahlt hast.

Dann könntest du für die Monate der eigenen Zuzahlung den Zuzahlungsbetrag vom BK - Guthaben abziehen.


anitari  23.02.2021, 09:07

Ich bewundere deine hellseherischen Fähigkeiten. Ich versteh aus den paar Worten nicht mal ansatzweise was die/der FS will.

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isomatte  23.02.2021, 09:12
@anitari

Wäre schön wenn ich das könnte, dann aber nur positive Dinge !

Ich nehme einmal an das damit ein BK - Guthaben gemeint ist, sonst ist mir nicht klar was damit sonst gemeint sein könnte.

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Warum sollte da etwas zurückbezahlt werden müssen.

Sind die Kosten der Unterkunft von denen zu wuppen, wuppen sie auch die Heizkosten, dem Schröder sei gedankt.

Vor seiner Zeit beim Kohl war das ja nicht so. Damals gab es ja nur eine läppische Pauschale.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du meinst, wenn Du nach der Nebenkostenabrechnung Geld zurück erhältst?
Selbstverständlich musst Du das zurückgeben bzw. wird es verrechnet werden. Immerhin finanzieren die Dir zu 120% Dein Leben.

Wenn du mit Strom heizt, dann nicht, denn Stromkosten sind keine HartzIV-Leistungen. Ausnahme Wasser über Boiler erhitzen. Fernwärmeguthaben müssen aber erstattet werden, weil sie vorfinanziert werden.


schleudermaxe  23.02.2021, 08:01

Seit wann ist das so? Bisher sind die Kosten für Wärme von denen zu bezahlen.

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isomatte  23.02.2021, 08:40
@Niyaha22

Er meinte aber nicht die Kosten für die dezentrale Wassererwärmung, sondern die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dazu zählen auch Stromkosten, wenn z.B. mit Nachtspeicheröfen geheizt werden muss.

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isomatte  23.02.2021, 08:58
@Niyaha22

Nach deiner Antwort war dir das nicht klar !

,, Wenn du mit Strom heizt, dann nicht "

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isomatte  23.02.2021, 09:17
@Niyaha22

Eben !

Warum stellst du dann einen Link darüber ein und beantwortest die Frage falsch ?

Wenn der FS - ler hier von Heizkosten spricht und du antwortest mit NEIN , wenn du mit Strom heizt, dann war dir nicht klar das auch Stromkosten zum Heizen zu den KDU - gehören.

Denn dann hätte deine Antwort JA lauten müssen !

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Niyaha22  23.02.2021, 10:09
@isomatte

Wenn Wasser erhitzt wird, ist es in den Leistungen zumindest anteilig enthalten. Andere Heizarten nicht. Und die müssen dann auch nicht ans Jobcenter erstattet werden bei einem Guthaben.

Der Link war nicht für den FS, sondern galt der anderen Frage von *schleudermaxe.

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schleudermaxe  23.02.2021, 10:55
@Niyaha22

Dem Maxe ist es komplett egal, Deine Erlebnisse stimmen eben nicht.

Zu den Kosten der Unterkunft gehören auch die Stromkosten, wenn elektrisch geheizt wird.

Das wurde auch 2011 nicht abgeschafft.

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Niyaha22  23.02.2021, 11:16
@schleudermaxe

Stromkosten haben noch nie zu den Leistungen gehört, nur zur Erwärmung von Boilern für Wasser. Und das auch nur anteilig.

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schleudermaxe  23.02.2021, 13:04
@Niyaha22

Hier geht es (laut Frage) um Heizkosten.

Schaue einfach mal in den § 22, da wird Heizungstrom jedenfalls nicht untersagt.

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isomatte  23.02.2021, 16:02
@Niyaha22

Entweder verstehst du mich nicht oder du willst mich nicht verstehen, ich nehme einmal die erste Vermutung an, dass sehe ich an deinen Kommentaren an @ Schleudermaxe.

Deine Aussage mit den Stromkosten nur zur dezentralen Erwärmung von Wasser ist und bleibt falsch, die Jobcenter müssen auch Stromkosten zum Heizen der Wohnung berücksichtigen, weil diese zu den schon genannten KDU - gehören.

Das der Link nicht für den FS - ler war ist bzw. war mir klar, deshalb habe ich dich auch darauf angesprochen.

Mit mir musst du dich nicht streiten, etwas Ahnung habe ich vom SGB - ll .

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BennoBlech 
Fragesteller
 22.04.2021, 14:11

Muss leider zurückgezahlt werden. Das JobCenter zahlt die Umlagen mit der Kaltmiete an den Vermieter. Der schickt dem Mieter eine Abrechnung der Nebenkosten. Der Kunde vom JobCenter muss das dem JobCenter melden, das überzahlt wurde. Dann muss der Mieter dem Vermieter oder Wohnungsverwalter unterzeichnen, dass der das "überflüssige Geld" an das JobCenter überweist. Warum soviel Bürokratismus? Frag ich mich auch. Anarchie sollte leben.

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