Hehlerei?
Ich habe mir ein Fahrrad von eBay zugelegt und bin es auch eine kurze Zeit lang gefahren. Ich habe mich dann entschieden es auf eBay weiter zu verkaufen jedoch kam raus dass es geklaut war wovon ich nichts wusste. Ich habe Beweise von wem ich es gekauft habe ( Chat Verlauf etc ) . Ich würde jetzr zu einer Vorladung gerufen und habe jetzt die Frage, ob ich dafür bestraft werde. ( Bin 17 Jahre alt und hatte noch nie mit der Polizei zu tun )
4 Antworten
Wenn dein Kaufpreis nicht im Bereich von Hehlerei lag, hast du nichts falsch gemacht.
Gibt es keinen. Wenn das Bike aber regulär 2000 kostet und du hast es für einen 50er bekommen, könnte man dir vorwerfen, dass du es hättest besser wissen müssen.
Ich habe es für 100€ gekauft wusste zudem Zeitpunkt den Neupreis jedoch nicht. Nachdem ich gegoogelt habe wie viel es kostet kam raus dass es 800€ kostet
Oh.. Das nicht gut habe das jetzt auch schon das 2 mal durchgemacht.. Ohne Kaufvertrag natürlich 🤦♂️habe dann trotz das ich bekannt bin 20 sozialstunden bekommen da ich es billigend in kauf genommen habe das es aus einer diebstahlstat stammte.. Denke, das grade wenn du noch nie negativ aufgefallen bist, kein Ärger kriegen wirst.. Vllt paar sozialstunden aber wenn du den Chatverlauf hast dann kannst es ja sogar beweisen.. Sage es einfach so wie es ist und das wird schon
Wenn du beweisen kannst ( wirst du wohl ) das du von dem Diebstahl nichts wusstest, passiert dir gar nichts. Nur das Rad wird eingezogen und den Verkäufer wirst du wohl verklagen müssen wegen des Geldes.
Meinst du in dem ich die Chat verläufe zeigen oder wie meinst du das mit dem beweisen dass ich jugnrs vom Diebstahl wusste
genau, und da du über ebay gekauft hast, kanntest du doch den Verkäufer nicht.
du wirst das Fahrrad zurück geben müssen!
Was ist denn das minimum des Kaufpreises?