Hauptschulabschluss in Deutschland nachholen Voraussetzungen?

LePetitGateau  02.04.2024, 19:50

Das Einverständnis der Eltern zum Auszug hat sie aber?

LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 19:53

Ja, das haben wir bereits Anfang des Jahres erhalten. Wir haben aber nicht erwartet, dass so viel Bürokratie dahinter steckt😅

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist sie in Deutschland schulpflichtig, sofern sie hier auch gemeldet und wohnhaft ist. Also könnte sie eine ganz normale staatliche Schule besuchen.

Falls die Schule eine oder mehrere Unterschriften der Eltern benötigt, sollte man die Situation Eltern-Kind offen mit der Schule besprechen und fragen, ob die Unterschrift auch in diesem Fall absolut notwendig ist - und welche Lösung der Schule einfällt. Evt. können die "Pflege-Eltern" diese Unterschrift leisten.

LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 20:40

Vielen Dank! Das ist eine sehr gute Nachricht & würde auch einiges erleichtern. Gilt das denn auch wenn sie die Volljährigkeit erreicht hat? Darf sie dann auf der derzeitigen Schule bleiben?

0
Nordlicht979  02.04.2024, 20:47
@LD1007

ist sie erstmal in der öffentlichen Schule, kann sie dort bis zum Abschluß bleiben. Bewirbt sie sich über einen Platz in der öffentlichen Schule nach Erreichen des 18. Lebensjahres, kann die Schule dies ablehnen - vorher hat sie die Pflicht, die Erfüllung der Schulpflicht auch zu ermöglichen.

1
LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 21:17
@Nordlicht979

Das ist sehr gut, ich werde mich direkt morgen bei der nächsten staatlichen Schule melden. Vielen, vielen Dank dir! Über die staatlichen Schulen hatte ich ganz vergessen. Dachte eher an eine VHS o.ä.

1

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung-schulabschluesse.php

Zumindest wenn sie Deutsche wäre, könnte sie im Notfall vor's Familiengericht, ihre schwierge Situationen erklären und wenn der Richter das ok gibt, kann man die Eltern umgehen. Sollte man aber vorher ggü. den Eltern klar kommunizieren.

Möglicherweise gibt's in ihrer Heimat ähnl. Möglichkeiten.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 20:39

Muss man das denn generell vor Gericht austragen, bevor sie in die Schule gehen darf?

0
notting  02.04.2024, 20:41
@LD1007

Wenn die Eltern und das Schulamt zustimmen nicht...

notting

0
LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 20:53
@notting

Weißt du auch zufällig wie das grenzübergreifend funktioniert? Welches Gericht handelt da & wird da auch ggf. wegen den Umständen das deutsche Jugendamt eingeschaltet?

0
notting  02.04.2024, 21:00
@LD1007

Solange sie ihren Wohnsitz in A hat, gehe ich davon aus, dass die Gerichte dort zuständig sein.

notting

0
LD1007 
Fragesteller
 02.04.2024, 21:16
@notting

Okey, vielen, vielen Danke!

0