Hat sich das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) jemals für Arbeitnehmer ausgezahlt?

1 Antwort

Was heißt "ausgezahlt"? Es liegt beim Arbeitnehmer, ob er dieses Angebot nutzt oder nicht.

Und was heißt "honoriert"? Wenn ein Anspruch besteht, muss der Arbeitgeber eine Ablehnung ausreichend begründen - ansonsten trifft man sich vor dem Arbeitsgericht wieder.