Muss ich es akzeptieren, das mir der Arbeitnehmen meinen Urlaub auszahlen will!?!?!

8 Antworten

Natürlich steht dir der Urlaub zu. Du kannst ihn dir auszahlen lassen wenn du möchtest und der Arbeitgeber zustimmt. Andersherum läuft das aber nicht. Das kann der Chef nicht für dich entscheiden.

sieerichduwir 
Fragesteller
 18.04.2013, 13:00

Er würde mir aber meinen restlichen Urlaub nicht geben können (Was absolut NICHT stimmt, das weiß ich selbst..)!

Daher meint er: " das haben sie nicht zu entscheiden".

Na bravo! :(

Und nun??

MisterKnowitall  18.04.2013, 13:05
@sieerichduwir

Er kann dir den Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehren. Allerdings weiss ich nicht, ob das in deiner speziellen Situation auch so ist. Werd´ doch einfach krank. . . ist zwar nicht die nette Art, aber dein Arbeitsgeber scheint ja auch nicht der netteste zu sein. Dann muss er dir deinen Urlaub auszahlen und du hast trotzdem frei.

sieerichduwir 
Fragesteller
 18.04.2013, 13:09
@MisterKnowitall

Ja das haben mir auch schon welche vorgeschlagen, wohl ist mir dabei aber nciht so ganz :(

was soll ich denn meinem hausarzt sagen, das ich keinen Urlaub bekomme? grins

MisterKnowitall  18.04.2013, 13:13
@sieerichduwir

Entweder ehrlich sein, wenn du deinen Hausarzt vertraust. Oder du simulierst eben ein wenig. Die Typischen Grippesymptome Kopfschmerz, Gliederschmerz, leichter Durchfall, Hitze- und fröstelattacken, Husten. Tut ein wenig erschöpft, dann heisst es in der Regel 3 Tage frei. Sind die abgelaufen, wieder hin und sagen ist nicht viel besser geworden, und meist gibts dann noch mal eine Woche obendrauf.

Das ist jetzt eine Ausnahme. Regulär tut man sowas natürlich nicht ;-)

Maximilian112  18.04.2013, 13:22
@sieerichduwir

wohl ist mir dabei aber nciht so ganz :(

Und das mit Recht. Urlaub beantragt, abgelehnt und dann krank sieht schon ganz schön nach einer falschen AUB aus.

Du riskierst eine Fristlose Kündigung.

MisterKnowitall  18.04.2013, 13:32
@Maximilian112

Das ist aber böse, wo doch schon gekündigt ist. Es geht doch um den verbliebenen Urlaub, der noch offen ist, bevor derjenige endgültig geht.

Familiengerd  18.04.2013, 13:33
@sieerichduwir

wohl ist mir dabei aber nciht so ganz :(

Damit hast Du das richtige Gefühl - und die Warnung von Maximilian112 in seinem Kommentar wäre dabei zu beherzigen!

Dein Arbeitgeber hat Recht, wenn er sagt, Du hättest das nicht zu entscheiden - er hat das allerdings auch nicht zu entscheiden!

Das Bundesurlaubsgesetz - BUrlG - ist eindeutig: Urlaub muss als "freie Zeit" genommen werden, das gilt selbstverständlich auch für zustehenden (Rest-)Urlaub bei Kündigung (> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf).

Eine Abgeltung des Urlaubs ist nach dem Gesetz nur erlaubt, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, also z.B. aus zwingenden betrieblichen Gründen oder wegen Erkrankung (BUrlG § 7 abs. 4).

Vielleicht kannst Du Deinen Arbeitgeber mit dem Hinweis, dass Lesen die Wahrheitsfindung erleichtere, auf das Gesetz verweisen.

ralosaviv  18.04.2013, 13:50

Lt Gesetz sind es dringende betriebliche Gründe, nicht zwingende. Da liegt ja nun doch noch ein kleiner Unterschied.

Darüber hinaus kann hier nur eine Gerichtliche Entscheidung Abhilfe schaffen, zu welcher man schon aus Kostengründen wegen so einem Tinnef nun wirklich nicht mit gutem Gewissen raten kann. In den allermeisten Fällen wird der ArbN eine solche Entscheidung - wenn auch zähneknirschend - auch im Hinblick auf ein vernünftiges Zeugnis hinnehmen müssen.

Familiengerd  18.04.2013, 14:56
@ralosaviv

Ich weiß, dass es im Gesetz "dringend" heißt, aber wenn ein Arbeitgeber alleine schon personal-organisatorische Probleme für "dringend" hält, entsprichend das noch längst nicht dem gesetzlichen "Verständnis" von "dringend" - darum meine Wortwahl "zwingend", die ja auch nicht als Zitat gemeint ist, aber das "dringend" im praktischen Sinne verschärft; ansonsten geht der Disput darüber in Richtung Wortklauberei.

Eine gerichtliche Entscheidung zu suchen habe ich auch nicht angeraten! Es ist ja ohnehin immer abzuwägen zwischen einerseits dem Recht, das man nach Gesetz hat, und wie man andererseits in einer konkreten Situation mit diesem "Recht" umgeht.

Persönlich würde ich es hier auch nicht unbedingt zu einem Konflikt kommen lassen; allerdings geht es mir aber auch "quer runter", dass man selbstherrliche Entscheidungen uneinsichtiger, sturer, wider beseres Recht handelnder Arbeitgeber immer einfach "schlucken" soll!!!!

Der Urlaub steht dir zu, du kannst ihn auch nehmen. Er kann dir nicht einfach den Urlaub auszahlen.

Im Fall einer Kündigung hat der AG tatsächlich die Möglichkeit, Dir den Urlaub zu verwehren, also nicht zu genehmigen und ihn dafür nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Grundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz, im Link die Ziffer (4)

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Ich geh davon aus, das Du selbst gekündigt hast. Ansonsten könntest Du schon das Arbeitsgericht bemühen und auf Deiinen Urlaub bestehen. Gegenüber dem Gericht wird das der AG auch stichfest begründen müssen.

Familiengerd  18.04.2013, 13:26

Im Fall einer Kündigung hat der AG tatsächlich die Möglichkeit, Dir den Urlaub zu verwehren, also nicht zu genehmigen und ihn dafür nach Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Grundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz, im Link die Ziffer (4)

Das stimmt so pauschal nun aber wirklich nicht!!!

Denn nach eben dieser Gesetzesvorschrift ist die Verweigerung nur erlaubt, wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann!!!!

Maximilian112  18.04.2013, 13:34
@Familiengerd

Ich hab in der Möglichkeitsform geschrieben. Aus welchen Grund der Urlaub nicht gewährt wird entzieht sich unserer Kenntnis.

Bis jetzt ist der AG der Entscheider. Eine rechtliche Möglichkeit habe ich aufgeführt.


Ich kenne wenig AG die über nicht gewährten Urlaub disskutieren. Selbstbeurlaubung ist nicht anzuraten.

Arbeitnehmer bezahlen sicher keinen Urlaub aus. Wenn überhaupt kämen Arbeitgeber auf die Idee.

Es gibt einen Mindestanspruch an Jahresurlaub den man als Chef auch dadurch nicht umgehen kann, dass man diesen auszahlt. Zumal Urlaubszeit ohnehin wie Arbeitszeit vergütet wird (Urlaubsgeld ist etwas anderes).