wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende gehaltstechnisch?
Nehmen wir mal an ein Arbeitsvertrag besteht und ein Arbeitnehmer kündigt 2 Wochen zum Monatsende: sagen wir mal am 09.februar. Bekommt er dann das volle Gehalt des Monats ausgezahlt?
und wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer 2 Wochen zum Monatsende ebenfalls am 09.februar gekündigt wird vom AG. Wie sieht es dann aus ? Kriegt er dann das volle Gehalt oder nur die Hälfte ?
weil ich das Prinzip mit den 2 Wochen und 4 Wochen zum Monatsende einer Person erklären muss, die im Öffentlichen Dienst arbeitet
8 Antworten
Wenn eine Kündigung zum Monatsende erfolgt, dann arbeitet derjenige den gesamten Monat und bekommt auch das gesamte Monatsgehalt. Wann die Kündigung erfolgte, ist dabei egal, sofern es mindestens 2 Wochen vor Monatsende war. Und es spielt auch keine Rolle, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kommt.
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn bis zum letzten Arbeitstag. Dies ist das Ende der Kündigungsfrist. Wird etwa mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt besteht eben bis zum Monatsende ein Anspruch auf Lohn.Grundsätzlich spielt es hierfür keine Rolle ob mit einer Frist von 4 Wochen oder 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen ist. Bis zum Monatsende besteht dann jedenfalls ein Lohnanspruch
nein, Du hast es nicht verstanden zum Monatsende heißt zum Moantsende ... das heißt .. 28.2.
das heisst wenn eine MA kündigt am 1.2 oder am 1.2 gekündigt wird, muss die Person dann bis Ende Februar arbeiten ?
wenn die Frist zum Monatsende geht - ja - bei manchen geht sie sogar zum Ende des Quartals etc. pp.
Relevant ist, zu welchem Datum gekündigt wurde. Bis zu diesem Tag wird noch (anteilig) Gehalt gezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob zehn Jahre oder zwei Wochen vorher gekündigt wird.
Resturlaub habe ich hier nicht berücksichtigt.
Dem Arbeitnehmer steht das Gehalt bis zum Ende des Arbeitsvertrags zu.
Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsvertrags seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.
Dabei ist es egal, wer kündigt.
Warum sollte er das volle Gehalt bekommen, wenn er nur anteilig gearbeitet hat? Er bekommt das Geld, für das er gearbeitet hat.
"wenn er nur anteilig gearbeitet hat..."
Wie kommst du darauf? Wenn die Kündigung zum Monatsende erfolgt, wird auch der gesamte Monat gearbeitet.
Du hast natürlich Recht. Ich hatte mich beim Lesen der Frage geistig vertan.
ich habe das Prinzip nicht verstanden mit der Frist zum Monatsende. also 9+14 Tage = 23. 2 das heisst man bekommt Geld für die Zeit bis zum 23.2 also anteilig ?
und wenn man am 18.2 zum Monatsende gekündigt wird dann bekommt man die Zeit bis 1.März ?