Hat man bei Uniklausuren ein Recht auf Zweitkorrektur?

1 Antwort

Hat man (auch wenn davon nichts in der Prüfungsordnung steht) das Recht,

Das wäre mir völlig neu. In der Prüfungsordnung sind die geltenden Verfahren und deine Rechte festgelegt und wenn da nichts von einem derartigen Recht steht, hast du auch keines.