Inwieweit ist die Prüfungsordnung der Uni verbindlich?

1 Antwort

Ich würde bei Prüfungsamt und Dozentin mal etwas Druck machen - die müssen das eigentlich wissen bzw. Auskunft darüber geben. Bei der Dozentin auch gerne mal auf den Paragrafen verweisen oder nach der Vorlesung ansprechen. Achtung: Manche Dozenten beantworten grundsätzlich nur Mails, die über die Uni-E-Mail-Adresse verschickt wurden. Das so ein "vielbeschäftigter Dozent" nicht gleich sofort auf Mails antwortet ist auch nicht ungewöhnlich. Hat die Dozentin eine Sekretärin oder sonstige wissenschaftliche Mitarbeiter, die Bescheid wissen könnten?
Ansonsten: Fachschaft fragen! Ich weiß nicht, wie gut eure Fachschaft organisiert und personell aufgestellt ist, aber die sind genau für solche Fälle eigentlich der richtige Ansprechpartner - schließlich sollen die die Interessen der Studierenden vertreten.

Nebenbei: 60% ist die absolut übliche Grenze - in Noten ausgedrückt ist das eine 4. Bei 80% müsste ja jeder mindestens eine 2 haben. Normale Dozenten würden einfach 60% machen und dann die Fragen etwas schwieriger, wenn sie Leute "rausprüfen" wollen. Vielleicht sind bei 80% ja auch alle Fragen megaleicht und daher gut zu meistern?

 Wenn in der Prüfungsordnung aber steht, dass das im Ermessen des Dozenten steht, kannst du da wenig "machen". Für dich gilt die Prüfungsordnung der Fakultät, an der du studierst - egal, ob das Fach auf Lehramt studiert wird oder nicht (eine "Lehramtsfakultät gibt es ja nicht, oder?") Beachte: Vielleicht hat sich die Dozentin auch nur versprochen?