Handy verkaufen trotz das ich es noch abbezahle in Raten?

2 Antworten

Der entscheidende Punkt hierbei ist, ob vertraglich - ggf. auch per AGB - ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart wurde oder nicht.

Wurde ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart (wird meist gemacht aber eben nicht immer), dann wirst du erst Eigentümer, wenn du das Teil auch vollständig bezahlt hast. Vorher bist du nicht Eigentümer und kannst das Eigentum somit auch nicht auf eine andere Person übertragen (du kannst nicht verkaufen).

Wurde hingegen kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, dann bist du bereits Eigentümer und kannst das Ding somit natürlich auch verkaufen.

Ja, du musst nur trotzdem noch die Raten zahlen auch wenn du das handy nicht mehr hast


Firefighter6094 
Fragesteller
 16.04.2021, 21:58

Aber was ist mit Garantie wen mit dem Handy was sein sollte? Und die Person es zurück schicken sollte? Macht mir Kopfschmerzen ist ja eig noch nicht mein Eigentum sonder ich bezahle das ja noch ab

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