Handy verkaufen bei ebay Kleinanzeigen?

3 Antworten

Hallo,

ich würde in die Anzeige mit rein schreiben welche Mängel vorhanden sind.

da du gesagt hast es ist wie neu, hat sich das erledigt..

schreib in die Anzeige mit rein:

“ da es sich um einen privatverkauf handelt gibt es keine Garantie oder Rücknahme“

das heißt so viel wie:

wenn er sich plötzlich nach 2 Wochen meldet und sagt das handy geht nicht mehr dann ist das nicht mehr dein Problem.

er hat es gekauft und ihr habt den Kaufvertrag abgeschlossen und weil es sich um ein Privatverkauf handelt gibt es keine Garantie!

aber irgendwie findet man immer eine Lösung für so ein Problem .

um welches handy handelt es sich und um wie viel Geld ?

Mit freundlichen Grüßen


XxHoneymoonxX 
Fragesteller
 01.03.2022, 08:13

Vielen Dank! Es handelt sich um ein Oppo find X3 Lite, ich würde es für 240€ verkaufen wollen. Also findest du, dass er es nicht unbedingt bei mir aufmachen muss?

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Jel82  01.03.2022, 08:20

Garantie gibt es bei Privatverkäufen so oder so nicht - die gibt nur der Hersteller. Ein solcher Passus wäre demnach wirkungslos.

Wenn schon müsste man schreiben, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird.

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Ratefuchs007  01.03.2022, 08:54
“ da es sich um einen privatverkauf handelt gibt es keine Garantie oder Rücknahme“

Das ist weitverbreiteter Nonsens, da ein Privatverkäufer sowieso nicht zu "Garantie" oder Rücknahme verpflichtet ist, also muss es sowas auch nicht ausschließen.

Er muss die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) ausschließen, das reicht vollkommen.

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Wenn du etwas mehr Sicherheit haben magst, dann setz einen kleinen Vertrag auf.

Da gehört rein:

- Welches Handy MIT SERIENNUMMER!!!!
- Ausschluss der Gewährleistung (Die Gewährleistung ist ausgeschlossen)
- Das Gerät wurde ohne Mängel übergeben.

Dann lass es ihn auspacken und prüfen und unterschreiben.


XxHoneymoonxX 
Fragesteller
 01.03.2022, 08:18

Danke, daran habe ich gar nicht gedacht. Gute Idee 👍

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Wenn du ein paar Dinge beachtest, bist du im Zweifel auf der sicheren Seite.

Du schreibst:

Meine Idee wäre, dass er es am besten bei mir zuhause öffnet und es anmacht und kurz schaut ob es funktioniert.

Hältst du das für eine gute Idee? - Ich ehrlich gesagt nicht!

Wenn du die Verpackung öffnest, verliert das Handy an Wert. Entscheidet sich der Interessent dann gegen den Kauf, trägst du das Risiko.

Dem nächst kannst du zum Beispiel kein OVP mehr anbieten. Stattdessen lieferst du den Preistreibern ein gutes Argument. Das Handy ist neuwertig, aber eben nicht mehr "neu" im Sinne von unbenutzt.

Es geht aber auch anders!

Du kannst im Angebot bereits darauf hinweisen, dass es sich um ein ovp Handy aus einer Vertragsverlängerung handelt.

Der Händler gewährt dir eine gesetzliche Sachmangelhaftung von 2 Jahren.

Diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte kannst du an den Käufer abtreten.

Das heißt, sollte es später irgendwelche Reklamationen geben, muss sich dein Käufer mit seinen Ansprüchen an den Handy-Verkäufer wenden.

Wichtig!

Als Verbraucher kannst du die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Dieser Ausschluss muss dem Käufer vor dem Kauf bekannt sein.

Wenn alles glatt läuft, alles prima. Wenn nicht, ist ein ordentlicher Kaufvertrag das einzige, was hilft.

Gut Tipps und einen kostenlosen Kaufvertrag findest du hier:

Muster: Kaufvertrag

https://www.markt.de/ratgeber/marktplatz/AllgemeinerKaufvertrag/

Um Missverständnisse ausschließen zu können, sollte der Kaufvertrag sowohl individuelle Produktinformationen, als auch rechtlich relevante Informationen haben.

Dazugehören zum Beispiel, Artikelnummern, Modellbezeichnung, usw.

Vielen Käufern dauert das manchmal zu lange. Sie drängen den Verkäufer dann oft, nur ein paar Grundinfos audzunehmen, den Erhalt des Geldes zu quitieren - und fertig.

Tipp: Solche Angaben kannst du bereits im Vorfeld und in Ruhe in den Vertrag schreiben. Auch deine Adresse, usw. Sodass der Käufer am Ende nur noch seine eigenen Daten eintragen muss. Das spart Zeit und Stress.

Oder du akzeptierst einen niedrigeren Preis und öffnest die Verpackung von Anfang an.


XxHoneymoonxX 
Fragesteller
 01.03.2022, 09:02

Hm, da hast du Recht, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass man so frech sein würde als Käufer ein Handy, das man kaufen will aufzumachen und dann noch nicht mehr wollen 😅 dann mache ich es so wie du es beschrieben hast und fertige einen detaillierten Kaufvertrag. Dann kann der Käufer es zuhause öffnen. Danke!

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XxHoneymoonxX 
Fragesteller
 01.03.2022, 09:04

Achja, und blöde Frage, aber muss ich zwei Kaufverträge machen (einen für den Käufer) oder nur einen für mich?

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