Handy Display nach Reparatur gerissen Wie soll ich mich nun verhalten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beweislast im Privatrecht liegt grundsätzlich bei dem, der Rechte geltend macht, also bei deinem Kollegen.

Für die Gewährleistung wurde das allerdings anders gehandhabt. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Schaden schon von Beginn weg bestanden hat und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten muss dein Kollege beweisen.

Im Übrigen müssen die keine Gewährleistung auf die Arbeit geben, die normale Gewährleistung läuft einfach weiter.

thegoodman 
Fragesteller
 09.08.2015, 05:31

Mein Kollege hat es nicht bei Sony reparieren lassen. Das wäre ihm zu teuer gewesen. Er hat es bei einem Computerladen in der Stadt machen lassen. Somit hat es ja nichts mit der Gewährleistung des Herstellers zutun.

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In meiner Frage meine ich natürlich den § 439 BGB!

Man müsste bestimmt mit einer Lupe erkennen können, dass der Riss nicht durch äußere Einflüsse entstanden ist.