Handy Display nach Reparatur gerissen Wie soll ich mich nun verhalten?
Guten Abend zu dieser späten Stunde. Ich habe eine Frage. Ein Kollege hatte einen Displayschaden und musste das komplette Display austauschen lassen. Diese Reparatur ist nun abgeschlossen und nun hat sich innerhalb von 2 Wochen ein neuer Riss in der oberen rechten Ecke gebildet. Mein Kollege wird jetzt nochmal zum Laden gehen, wie soll er sich verhalten, wenn der Laden die erneute Reparatur ablehnt und von Eigenverschulden ausgeht? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Der Laden wird ja wohl eine Gewährleistung auf die Arbeit geben müssen... Muss der Laden auch beweisen, dass mein Kollege den Schaden verursacht hat? Oder muss mein Kollege einen Mangel melden und dann muss der Laden eine Nacherfüllung nach § 343 BGB leisten?
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.
3 Antworten
Die Beweislast im Privatrecht liegt grundsätzlich bei dem, der Rechte geltend macht, also bei deinem Kollegen.
Für die Gewährleistung wurde das allerdings anders gehandhabt. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Schaden schon von Beginn weg bestanden hat und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach sechs Monaten muss dein Kollege beweisen.
Im Übrigen müssen die keine Gewährleistung auf die Arbeit geben, die normale Gewährleistung läuft einfach weiter.
Mein Kollege hat es nicht bei Sony reparieren lassen. Das wäre ihm zu teuer gewesen. Er hat es bei einem Computerladen in der Stadt machen lassen. Somit hat es ja nichts mit der Gewährleistung des Herstellers zutun.
In meiner Frage meine ich natürlich den § 439 BGB!
Man müsste bestimmt mit einer Lupe erkennen können, dass der Riss nicht durch äußere Einflüsse entstanden ist.