Handwerkerrechnung höher als Kostenvoranschlag?

3 Antworten

Habt ihr keine Festpreisvereinbarung ausgemacht dann ist der Kostenvoranschlag nicht verbindlich.

Aber :

„ Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.“

Also haben sie das wohl genau abgepasst ;)

Da wirst du nichts mehr machen können

 und die Firma verlangt ca. 18-20% mehr als beim Kostenvoranschlag mal angedacht war.

Das ist noch im Rahmen.

Es wird eigentlich immer teurer, als veranschlagt war.

Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich und die spätere Handwerkerrechnung darf auch höher ausfallen. Schließlich werden im Kostenvoranschlag nur die vorher abzuschätzenden Arbeiten und die ungefähren Kosten aufgeführt. Wird der Kostenvoranschlag nur unwesentlich überschritten, muss der Kunde die Mehrkosten tragen. Als unwesentliche Überschreitung liegt laut den Gerichten bei 10 bis 20 Prozent Mehrkosten vor, so etwa das Landgericht Coburg (Az. 12 O 81/09).