Handwerkerrechnung höher als Kostenvoranschlag?
Hallo
Wir haben unser Haus saniert , die Sanitär arbeiten wurden von einer Firma übernommen.
Nun nach ca. 1 Jahr haben wir die Schlussrechnung bekommen und die Firma verlangt ca. 18-20% mehr als beim Kostenvoranschlag mal angedacht war. Klar sind auch Materialpreise teurer geworden aber es wurden z.b auch im Kostenvoranschlag für das Vorhaben ca 240 Arbeitsstunden angesetzt welche jetzt am Ende auf ca 500 gestiegen sind (macht ca. 9000 Euro mehr aus) und da gab es keine ungeplanten Mehraufwand. Wir haben die Firma mehrmals gefragt ob wir noch im Preislichen Rahmen sind was uns immer bestätigt wurde und auch sonst gab es keine Info von der Firma das es am Ende voraussichtlich teurer wird als gedacht.
Ist das zulässig ?
Was kann man dagegen machen ?
Vielen Dank
3 Antworten
Habt ihr keine Festpreisvereinbarung ausgemacht dann ist der Kostenvoranschlag nicht verbindlich.
Aber :
„ Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.“
Also haben sie das wohl genau abgepasst ;)
Da wirst du nichts mehr machen können
und die Firma verlangt ca. 18-20% mehr als beim Kostenvoranschlag mal angedacht war.
Das ist noch im Rahmen.
Es wird eigentlich immer teurer, als veranschlagt war.
Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich und die spätere Handwerkerrechnung darf auch höher ausfallen. Schließlich werden im Kostenvoranschlag nur die vorher abzuschätzenden Arbeiten und die ungefähren Kosten aufgeführt. Wird der Kostenvoranschlag nur unwesentlich überschritten, muss der Kunde die Mehrkosten tragen. Als unwesentliche Überschreitung liegt laut den Gerichten bei 10 bis 20 Prozent Mehrkosten vor, so etwa das Landgericht Coburg (Az. 12 O 81/09).