„Halt die Fresse“ strafbar?


14.03.2021, 15:52

Nein, jedenfalls nicht mit richtigen Hintergrundgeschichten. Wenn man sich privat mit einer Person unterhält und sich ein fremder eimischt obwohl dieser Nichts damit zu tun hat, gibt es im Bezug zum Fremden keinen Hintergrund. Die Polizei regt sich übrigens auch auf wenn sie sich mit Jemandem unterhalten und da mischen sich Klugscheißer ein die damit Nichts zu tun haben.

8 Antworten

Wenn jemand "es besser weiß" und Dir helfen will, Du dich in deinem Ego aber angegriffen fühlst, daraufhin so reagierst, zeugt das nicht nur von schlechter Erziehung, sondern auch davon, dass Du dir nur wegen deines Egos nicht helfen lassen willst.

Ist es strafbar? wahrscheinlich nicht. Ist es angebracht? Definitiv nein.

Besser ist es, wenn Du in ruhigen Ton einfach sagst, dass Du keine Hilfe benötigst und dich für die Angebotene Hilfe bedankst. Wiederholt er seinen Einwand, einfach "danke" sagen. Ist freundlicher und Du outest dich nicht als unerzogener asi :-)

Lalias 
Fragesteller
 14.03.2021, 15:47

Ne, es geht eher um anpöbeln ohne Grund, nicht um gut gemeinte Hilfe.

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tanteerna68  14.03.2021, 16:03
@Lalias

Hm. Bist Du dir sicher, dass Du das nicht nur einfach rein interpretierst?

Aber selbst, wenn es so wäre, musst Du ja nicht gleich reagieren.

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nein und manche brauchen es genau so, anders verstehen sie es nicht

wobei ich

"das geht dich einen scheißdreck an" bevorzuge, wo möglich

Nein ist es nicht

nordlyset  14.03.2021, 15:44

Falsch, dazu gab es schon Gerichtsurteile.

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Lalias 
Fragesteller
 14.03.2021, 15:50
@nordlyset

Aber dann mit Hintergrund, wenn dich Besserwisser einfach so anpöbeln die Nichts mit dir zu tun haben dann gibt es keinen Hintergrund bei dem man der „Schuldige“ sein kann.

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nordlyset  14.03.2021, 15:52
@EinStarWarsfan

Hier geht es um einen konkreten Fall der Beleidigung eines Polizisten. Wie du ja weißt, gibt es den Strafbestand der Beamtenbeleidigung nicht, sie werden da gleich behandelt wie jeder andere:

Was schließlich die auf dem Weg zur Polizeiwache gegenüber POK L getätigte Äußerung „Halt die Fresse” angeht, ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Tatrichter der Auffassung, dass diese Äußerung, ohne dass es insoweit auf eine weitere Feststellung der näheren außertextlichen Begleitumstände sowie des konkreten Äußerungskontextes ankäme, bereits per se und ohne weiteres geeignet ist, den Adressaten in seinem ethischen, personalen und sozialen Geltungswert herabzusetzen, und damit den Straftatbestand der Beleidigung i.S.d.  § 185 StGB  erfüllt. 

https://blog.burhoff.de/2015/09/halt-die-fresse-damit-beleidigt-man-einen-polizeibeamten/

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Ja.Ich verstehe deine Wut.Ich zum Beispiel hasse es, wenn man mir einen guten Morgen wünscht, da könnte ich ausrasten.Was soll an dem Morgen gut sein?Ich bin behindert geboren worden, offiziell nur körperlich, aber ich vermute, da ist auch geistig etwas nicht in Ordnung.Mein Kumpel ist 2019 gestorben, ich vermisse ihn jeden Tag. Eine Reanimation,die vor 26 Jahren notwendig war, ließen sie nicht sein.Ich leide unter Adipositas.

Es ist sehr unhöflich/asozial und kann durchaus als Beleidigung gewertet werden, dazu gab es schon Gerichtsurteile.

Woher ich das weiß:Recherche