hätte man in der theorie etwas zu befürchten gehabt?
ich habe mein Motorrad (48PS Führerschein A2) zu Werkstatt gebracht und habe im Austausch ein Ersatzfahrzeug erhalten. Der Händler (name bleibt anonym) wollte meinen Führerschein sehen um die Daten einzutragen und mir das ersatzmotorrad auszuhändigen. Ich bin dann also mit dem gefahren und war schnell skeptisch als nach einem kurzen Gasstoß schon 100 km h auf dem Tacho standen. als ich dann auf eine offene bundesstraße fuhr war ich verwundert wie schnell das ding ist und bin runtergefahren. ich habe dann dort angerufen und gesagt, dass ich eventuell ein problem mit dem motorrad habe, nämlich ob dies mit offener Leistung eingetragen ist. am telefon kam dann die antwort: das motorrad hat 121 PS. ob ich denn ein gedrosseltes abgegeben hätte?. Ja
er meinte ich soll es zurück fahren und ich bekomme ein anderes. begeistert war ich darüber nicht weil wenn man ohne führerschein erwischt wird gibts ja schon ne faust in den hintern. hat am ende trotzdem irgendwie spaß gemacht damit zu fahren. also jetzt zu meiner frage: hätte ich probleme bekommen wenn ich kontrolliert worden wäre?
2 Antworten
Ja, da du ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren bist. Das wäre eine Straftat.
Auch du bist in der Pflicht, darauf zu achten.
.... ja. Und der Eigentümer hätte ebenfalls einen auf die Mütze bekommen, denn als Halter hat er sich davon zu überzeugen, dass er das Fahrzeug nur jemandem überlässt, der es auch bewegen darf.
Es hätte dann Beide getroffen.
Ok. Naja am ende des tages ist es ja so: only illegal if police there, police not there - habibi everything legal
Wenn sie dich erwischt hätten, hätte das sehr negative Folgen für deine Zukunft gehabt. Nicht umsonst wird das u.U. mit einer Haftstrafe geahndet.
haben sie nicht und das ist auch besser so. und da das nicht passiert ist kann man es auch nicht genau sagen. rechtsschutz hätte scho geregelt
Dein Rechtsschutz hätte nichts machen können. Pass in Zukunft einfach genauer auf.
was sind deine referenzen? bist du jurist? ich bin das motorrad im glauben gefahren, dass es 48 ps hat
Du hättest dich explizit erkundigen müssen. Das ist deine Aufgabe als Fahrer.
ja sicher aber im prinzip kannst du mir die frage nicht 100 prozentig beantworten, weil du eben kein jurist/ richter bist habe ich recht?
Das ändert nichts an der Tatsache, dass du nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hast. Das vergessen die meisten leider hier.
Hier die Antwort eines Rechtsanwalts in einem ähnlichen Fall:
„Es spielt keine Rolle. Der Fahrer eines Fahrzeugs ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendige Fahrerlaubnis dafür hat.“
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Was für eine doofe Frage, das müsstest du doch selbst wissen das du dich strafbar gemacht hast
was sind deine referenzen? bist du jurist? ich bin das motorrad im glauben gefahren, dass es 48 ps hat
Sich nicht erwischen zu lassen zum glück schon
Ok unangenehm. Besonders hätte ich es gar nicht wissen können da mir für die kurze zeit kein fahrzeugschein ausgehändigt wurde