Haben Minderjährige und Kinder bei uns in Deutschland kein Recht auf freie Rede im Netz wenn es um die eigene Sexualität geht?

7 Antworten

Kinderschutzgesetz (KKG) § 1:

(3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es...
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2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und
3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann.

Stichwort: Prävention! Im Internet, vor allem auf solchen Seiten, sind nicht nur Kinder unterwegs, sondern auch Kriminelle, die sich dort als Kind ausgeben und so Kontakte (für spätere Straftaten) knüpfen.

Und wenn es dort um erotische Geschichten geht, dann ist diese Seite nicht für unter 18jährige geeignet. Denn die schreiben dort nicht nur, sondern lesen auch. Und die zur Verfügungstellung pornografischer Schriften gegenüber Minderjährigen ist eine Straftat. Den § 184b des StGB hat schon jemand hier angeführt. Und bei Kinderpornografie reden wir seit der Gesetzesreform neulich IMMER von Gefängnisstrafe!

Zudem wird die Seite von einem privaten Betreiber geführt. Prinzipiell besteht zwar Meinungsfreiheit, aber jeder Privatbetreiber kann Regeln für seinen Bereich festlegen an die Du Dich zu halten hast. Das nennt man z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder "Terms of use". Wenn es Dir nicht passt, was dort steht oder was dort eingeschränkt wird, dann mach dort nicht mit!

Hallo

Bestimmt darf man sich darüber äussern

Vermutlich aber treiben sich eben auch andere Gestalten da rum, als minderjährige Kinder

Sollte nicht im Internet geschehen, und wenn, dann sollte die Anonymität zu 100% bewahrt werden

Das ist meine Meinung hierzu

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich, der Mensch, ein Rätsel

Artikel 5 Abs. 2 Grundgesetz schränkt die Meinungsfreiheit in bestimmten Punkten ein:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Nicht alles, was möglich ist, ist auch sinnvoll. Zu Medienkompetenz gehört das jedenfalls nicht. Früher hat man das ganz ohne Internet geschafft, sich über prekäre Themen zu unterhalten. Das wäre doch mal was!

Woher ich das weiß:Hobby – Ich kenn mich aus.

Das Problem ist, dass auch Texte unter (Kinder)Pornographie fallen können und es somit für den Betreiber der Website schwierig ist, sich da rechtlich abzusichern.