Habe ich nach der Ausbildung als Sozialassistentin meine Fachhochschulreife?

6 Antworten

In den meisten Bundesländern muss meines Wissens nach zusätzlich eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung vorliegen (z.B. durch ein Praktikum) um an einer FH studieren zu können.


Das Praktikum läuft währenddessen. 2× die Woche.

Habe ich die Fachhochschulreife denn nach der Sozialassistentin Ausbildung oder nach der Erzieher Ausbildung? 

Wie ist das denn in Niedersachsen? 

Ich lese überall etwas anderes und bin verunsichert. 

Mit dem Sozialassistenten bekommst Du keine Fachhochschulreife (FHR). Mit dem Erzieher kann in manchen Bundesländern laut Wikipedia FHR oder Abitur erreicht werden, wenn Zusatzunterricht belegt wird.

Allerdings hättest Du mit dem Sozialassisten plus 3 Berufspraxisjahre eine Hochschulzugangsberechtigung als Beruflich Qualifizierter. Das dürfte an vielen (Fach-) Hochschulen für ein Studium der Sozialpädagogik oder -arbeit ohne Aufnahmeprüfung noch ausreichen. Diese Zugangsberechtigung im Rahmen einer ca. 5%igen Sonderquote ist aber keine FHR !

Eine Ausbildung führt nicht automatisch zur Hochschulreife.

Das ist nach Landesgesetzen (Hamburg ist anders als Bayern) unterschiedlich geregelt.

Ganz grob zusammengefasst: Mit Ausbildung, mehrjähriger Berufserfahrung (Ausbildungszeiten gelten NICHT!!!) und einer eventuellen Hochschulaufnahmeprüfung kannst du studieren.

Nein, eine Sozialassistentenausbildung ersetzt den früheren "Kinderpflegerin"-Status und ist heutzutage eine Unterqualifizierung angesichts der Anforderungen (Einen Nutzen haben wegen billiger Arbeitskraft allein die Träger).

Deshalb ist Erz.ausbildung dringend anzuraten.

FHS-Studium sollte -wie in Europa meist - Zugangvoraussetzung für die Arbeit sein.

Über die entspr.Voraussetzungen frage bei der FHS Emden nach, die genaue (auchAusnahme-)Bestimmungen nennen