Habe ich mich heute damit strafbar gemacht?
Hab heute Abend mit einen Freund ein fake Geistervideo auf dem Friedhof gedreht, und es danach auf Youtube hochgeladen
1 Antwort
Ja hast du ,siehe Punkt 2 : https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Zusätzlich kommt noch dazu : https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Christiangt
09.02.2024, 21:46
@Gegsoft
Doch tut er : "wer dort beschimpfenden Unfug verübt."
Kann man aber von ausgehen da dies bei fast jeden Friehof so ist.
Der §163 greift hier nicht, denn es wurde keine Grabstätte geöffnet oder die sterblichen Überreste von Menschen verunglimpft. Die Totenruhe wurde nicht gestört
Der §123 greift nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Friedhof handelt. Wenn der Zugang nicht durch eine Barriere (Tor, Zäune etc) versperrt wird, kann man auch nachts auf den Friedhof. Nur, wenn man eine Barriere überschreitet, liegt ein Hausfriedensbruch vor.