Habe ich mich heute damit strafbar gemacht?

1 Antwort

Ja hast du ,siehe Punkt 2 : https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html

Zusätzlich kommt noch dazu : https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html


Gegsoft  09.02.2024, 21:38

Der §163 greift hier nicht, denn es wurde keine Grabstätte geöffnet oder die sterblichen Überreste von Menschen verunglimpft. Die Totenruhe wurde nicht gestört

Der §123 greift nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Friedhof handelt. Wenn der Zugang nicht durch eine Barriere (Tor, Zäune etc) versperrt wird, kann man auch nachts auf den Friedhof. Nur, wenn man eine Barriere überschreitet, liegt ein Hausfriedensbruch vor.

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Christiangt  09.02.2024, 21:46
@Gegsoft

Doch tut er : "wer dort beschimpfenden Unfug verübt."

Kann man aber von ausgehen da dies bei fast jeden Friehof so ist.

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