Wie schon in den anderen Antworten steht, liegt die Beweislast bei deinem Freund. Ohne den Beweis, dass Du erstens die Waren erhalten und zweitens bezahlt hast, wird eine Klage keinen Erfolg haben. Die Polizei ist dafür ohnehin nicht zuständig, sondern das Gericht, weil es eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Sache ist.
Aber für die Zukunft kann ich Dir den Rat geben, dass Du Dir die Bezahlung von Deinem Freund schriftlich bestätigen lässt. Lass Dir für die Bezahlung eine Quittung geben. Das kann auch ein formloser Zettel sein, auf dem der Betrag, das Datum und die Unterschrift des Zahlungsempfängers steht.