Habe da Mal eine Frage. Wenn da steht von Montag bis Freitag 8-18 und Samstag 8-14 kann man 2 Stunden parken was ist mit der anderen Zeit.?

4 Antworten

Parken ohne Zeitbegrenzung, wenn es ein öffentlicher, frei zugänglicher Parkplatz ist und nichts Anderes (Parkverbot, andere Parkzeiten) festgelegt ist.

entweder sind die Parkplätze in der restlichen Zeit nur für Anwohner oder die 2h Regelung entfällt.

Entweder ist das Parken verboten oder die 2h Regelung entfällt.

Da gilt die 2 Stundenfrist dann nicht.