Wer darf hier von wann bis wann stehen?

Koenig6  15.03.2024, 15:24

is das sachsen?

3 Antworten

Das unterste Zusatzschild (zwischen 18 und 6 Uhr) bezieht sich lediglich auf die Parkberechtigung für Bewohner, welche darüber steht. Mit dem eigentlichen Parkverbot hat das nichts zu tun, bzw. für Nicht-Bewohner gilt das rund um die Uhr.

Zwischen 18 und 6 Uhr muss an jedem parkenden Auto der Bewohnerausweis sichtbar sein. Tagsüber darf dort niemand parken, nur halten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Nein, Parken verboten, außer zwischen 18 und 6 Uhr, da dürfen nur Anwohner dort parken...

Von 18:00 - 06:00 dürfen Anwohner mit Parkausweis dort parken. Sonst gilt eingeschränktes Halteverbot.

soulstation3024 
Fragesteller
 15.03.2024, 15:42

Hey danke für die Antworten aber da kann was nicht stimmen, hab um 11 Uhr das Bild gemacht und alle Parkplätze waren besetzt, heißt dass das alle es falsch verstehen?

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iQhaenschenkl  15.03.2024, 17:09
@soulstation3024

Eingeschränktes Halteverbot ist kein Parkverbot. Man darf dort stehen, bis zu 3 Min., oder, wenn der Fahrer im Auto sitzen bleibt.

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