Hab ich noch Urlaub?

1 Antwort

Wenn das Arbeitsverhaeltnis bei Ablauf der Kuendigungsfrist schon laenger als 6 Monate bestanden hat, hast du bereits einen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub (vertraglich kann es auch mehr sein). Solltest du allerdings bereits von einem vorherigen Arbeitgeber fuer das laufende Jahr Urlaub erhalten oder ausbezahlt bekommen haben, ist der davon abzuziehen.

Hat das Arbeitsverhaeltnis dann aber nur genau 6 Monate bestanden oder kuerzer, hast du nur einen Anspruch auf ein Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhaeltnis bestanden hat (angebrochene Monate zaehlen nicht).