Gutschriftanzeigen: Warum die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden muss?

2 Antworten

Bei einer Gutschrift (z.b. wegen Retoure), muss natürlich auch die USt berichtigt werden.

Wenn du eine Gutschrift erhälst, hast du ja vorher eine Rechnung bezahlt. Auf diese Rechnung hat das ausstellende Unternehmen von der Einnahme Umsatzsteuer gezahlt. Wenn du nun eine Gutschrift erhälst kann sich das Unternehmen die abgeführte Umsatzsteuer zurück holen.

Bist du selbst vorsteuerabzugsfähig, muß die Umsatzsteuer die deine Buchhaltung ev. bereits abgezogen hat berücksichtigt werden.