Gutschein gegen Geld tauschen - zu schön um wahr zu sein?

7 Antworten

M.W. wird das als Zahlung mit Gutschein gebucht.

Von der Logik her ja auch richtig - denn den Betrag für den Gutschein hat man ja schon in bar eingenommen. Verkaufserlöse der Gutscheine werden somit mit Verkäufen, die mit Gutscheinen bezahlt werden gegengerechnet.

Wenn Du aber einen solch erworbenen Gegenstand/Ware wegen Mängel zurückgibst, KANN es sein das der Laden auch Bargeld ausgibt - es gibt aber keine Verpflichtung dazu... Aber nur bei Mängeln - ansonste kommt der Kulanzfaktor wieder ins Spiel.

Auf dem Kassenbeleg steht, dass mit Gutschein bezahlt wurde.

Denke, daß als Gutschein verbucht wird, habe bisher nicht drauf geachtet, wohl aber in Zukunft. Aber vielleicht kann man es als Käufer auf dem Kassenbon nicht sehen, während da vielleicht irgendein Zahlencode steht, den nur das Unternehmen deuten kann.

Die Idee funktioniert, es wird auf dem Kassenbon nicht extra registriert, wie bezahlt wurde, es sei den, du zahlst bargeldlos. Gutschein zählt wie Bargeld. Ob du allerdings den Artikel einfach so zurückgeben kannst, entscheidet das Geschäft. Wenn kein Mangel vorliegt, sind sie nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Damit wirst du wohl kein Glück haben. Das Geld wurde ja schon verbucht, als der Gutschein gekauft wurde. Der Gutschein berechtig dich nur noch zum Abholen eine von dir ausgesuchten Ware.