Gutachter Krankenkasse?Arbeit/krank..?
Eine sehr gute Kollegin von mir war letzte Woche Montag/Dienstag daheim aufgrund eines Magen Darm Virus und ihr Leiharbeit/Arbeitgeber hat es angezweifelt und einen Brief geschickt das einen Verdacht gibt usw. und sie zum Gutachter geschickt.
Weil das vorläufig die letzte Woche (Haben Betriebsurlaub jetzt)
Aber sie war Mi.- Freitag normal arbeiten und versteht den Verdacht gar nicht.
Dürfen sie das ? Also ich verstehe das System nicht ganz so.
Bei einer anderen Kollegin haben sie aber keineswegs was dazu gesagt das sie vor dem Urlaub Krank war.
3 Antworten
Welchen Bären hat die Kollegin sich denn da aufbinden lassen? Zu welchem Arzt wurde sie geschickt - denn zu einer Überprüfung einer AU muss sich der MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse ) einschalten.
https://www.handwerk.com/krank-ohne-grund-so-zweifeln-sie-aerztliche-atteste-an
Hat ein Unternehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) eines Mitarbeiters, hat er das Recht, sie anzuzweifeln. Dazu meldet er sich zunächst bei der Krankenkasse des Mitarbeiters.
Bei der Innungskrankenkasse IKK classic ist das beispielsweise auf dem informellen Weg möglich. „Es genügt ein Anruf oder eine E-Mail“, sagt Michael Förstermann, Pressesprecher der IKK classic. Stuft die Krankenkasse die Zweifel des Arbeitgebers an der Krankschreibung als berechtigt ein, beauftragt sie den MDK mit einer Überprüfung.
Wenn sie für diese 2 Tage eine AU hat, dann kann der Arbeitgeber wenig machen.
Er klann das anzweifeln bei der Kasse und die könnten den MD in Gang sertzen. Das werden sie wegen so einer Lappalie aber kaum tun.
Eigene Gutachter des Arbeitgebers sind unzulässig, das gibt dann höchstens ein kurzes und schmerzloses Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bei irgendwelchen illegalen Aktionen des Arbeitgebers am besten sofort Gegenmassnahmen ergreifen. Wenn es einen BR gibt, dann umgehend mit dem sprechen.
Einen eigenen Gutachter darf er da nicht beauftragen,da nur den MDK über die Krankenkasse
Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse eine Einladung seines Arbeitnehmers zum MDK verlangen. ... Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft
https://www.buiting-tessmer.de/Medizinischer_Dienstes_(MDK)_-_Arbeitsrecht