Hallo Leute,
ich habe letztes Jahr zum Geburtstag einen Gutschein für einen Fallschirmsprung geschenkt bekommen.
Ich habe es aber in diesem Sommer bisher leider nicht geschafft, den Gutschein einzulösen. Sei es Urlaub, schlechtes Wetter, mein Umzug oder Klausuren an der Uni, welche es verhindert haben.
Der Gutschein hatte ein Jahr Gültigkeit. Abgelaufen ist er vorgestern. Als ich jetzt um einen Termin bat, sagte man mir, wenn ich den Sprung zeitnah mache, würde man darüber hinwegsehen, dass der Gutschein abgelaufen ist, weil es sich nur um ein paar Tage handelt.
Ich fragte auch nach Termin für letzten Samstag, doch da war schon alles ausgebucht. Ich würde den Sprung gerne diesen Sonntag machen, aber da ich 1. krank bin und 2. das Wetter sicherlich so bescheiden sein wird, dass man nicht springen kann, wird das wohl auch nichts.
Ich habe nachgefragt, ob es möglich ist, den Gutschein zu verlängern. Man sagte mir, eine Verlängerung um ein Jahr würde 30€ kosten.
Meine Frage: Ist das rechtens? Ich habe mal davon gehört, dass (Erlebnis-)Gutscheine mind. 3 Jahre gültig sein müssen.
Oder der Veranstalter muss das Geld für den Gutschein zurückzahlen, wenn man ihn nicht einlöst, da für ihn ja kein Aufwand und somit auch keine Kosten entstanden sind.
Könnt ihr mir helfen?
Viele Grüße
Tim