Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?
Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).
Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.
Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.
Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.
Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):
„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“
Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?
Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?
2 Antworten
Durch die Tatsache, dass man Dir bis Ende 2022 die Gültigkeit des Gutscheines verlängert hat, ist es meines Erachtens extrem unseriös, dass man dies mittlerweile widerrufen hat. Zwei Mal hattest Du Dich ja für den Kurs angemeldet und es war eher nicht Deine Schuld, dass diese nicht stattfinden konnten. Grundsätzlich ist auch ein Gutschein übertragbar und aus dem Grund kann man Dir auch den Verkauf nicht verbieten.
Der Veranstalter hätte dann vor der schriftlichen Verlängerung doch selbst überprüfen müssen, ob der Gutschein gekauft oder gesponsert war.
Mach das doch, also direkt den Geschäftsführer ansprechen, denn es gibt dann schon gewisse Angestellte, welche sich besonders schlau fühlen. Der entscheidende Punkt ist doch wohl, dass der Gutschein aus nachvollziehbaren Gründen verlängert wurde und davon kann man sich jetzt kaum mehr drücken...
Kann es sein, das der jetzige Beantworter den Umstand der zugesagten Verlängerung gar nicht kennt?
Ansonsten hattest du 2x versucht den Gutschein einzulösen, was aber vom Veranstalter her nicht möglich war. Ich denke schon, das hier ein Ausgleich stattfinden sollte, das ein Recht deinerseits daraus abzuleiten ist.
Das hatte ich zuerst auch vermutet und Bezug auf die Dame genommen, die mir schriftlich zugesagt hatte, dass der Gutschein verlängert werden kann. Die Kollegin verwies mich daraufhin auf besagte Dame und auch von ihr kam die Aussage, dass der Gutschein seine Gültigkeit verloren hätte, da es sich ja um einen Gewinn handelte.
Ich sehe keinen Unterschied zwischen gewonnen und gekauft, vor allen bezüglich ihrer vorherigen Aussage der Verlängerung. Entweder ihr trefft euch in der Mitte oder du musst es juristisch klären lassen.
Lass dem Betrieb eine höfliche Mitteilung zukommen, das du eben nicht einverstanden bist aber zu einem Gespräch bereit bist. Es ansonsten aber anders klären lassen wirst.
Ob du diesen Schritt dann wirklich gehst ist ja eine andere Sache.
Vielen Dank! Ich sehe das genauso. Nur weiß ich leider überhaupt nicht, ob ich dennoch im „Recht“ bin und das auch geltend machen kann. Ich überlege gerade vom E-Mail Verkehr und sinnlosen Telefonaten mit Angestellten abzusehen und einen Brief an den Geschäftsführer zu senden. Hoffentlich mit Erfolg…