Grund gehört der Kirche, was passiert mit Haus?
Hallo, Das Grundstück, auf dem unser Haus steht gehört der Kirche. 100 Jahre dürfen wir es haben, dann fällt es eben zurück.
mein Dad hat gesagt, das Haus wird abgerissen. das ist dann ca. 2070 oder so. Kann man die Kirche da rumkriegen? Bin 13 und mache mir zurzeit viele Gedanken um die Zukunft
11 Antworten
Wenn das sog. Erbbaurecht abgelaufen ist, dann muss man entweder schauen, dass man es verlängert, oder das Grundstück fällt mitsamt der Immobilie an den Verpächter, also die Kirche zurück. Allerdings muss sie mindestens 2/3 des Verkehrswertes auszahlen.
Du sprichst von der Erbpacht, der Pacht des Grund und Bodens, auf dem Euer Haus steht.
Nun kommt es darauf an, von wem das Bauland gepachtet wurde. Ist der Staat oder die Gemeinde Besitzer des Grundstücks, kannst Du guter Dinge sein, denn die Erbpacht wurde bereits 1947 per Gesetz abgeschafft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht
Anders verhält es sich, wenn der Grund und Boden der Kirche gehört. Aber keine Angst, auch dann wird das Haus nicht abgerissen, sondern die Erbpacht, welche in diesem Falle auch mit dem "Erbbaurecht" [d.h., auch das Recht der Bebauung, bzw. das Recht, das ererbte Haus zu bewohnen, geht auf den Erben über. Kann also nicht abgerissen werden.] einhergeht, wird in der Regel von der Kirche automatisch verlängert. Allerdings erhöht sich nach Ablauf der festgelegten Pachtzeit der Pachtzins erheblich.
Hierzu nachstehender Artikel, welcher sich mit dem Thema befasst. Interessant für Dich wird's ab "Pachtsteigerung um das 25fache". Musst nur runterscrollen.
Vielleicht habt ihr Glück und die Kirche verlängert den Vertrag oder vermietet das Haus.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man ein Haus auf einem Grundstück bauen kann, dass einem nicht gehört. Das macht für mich keinen Sinn!
Du darfst die Stellung als erbbaurechtsberechtigter nicht mit der eines Mieters verwechseln /gleichsetzen
Mache dir keine Sorgen.
Um diese Zeit herum gibt es die "Weltkirche" (Offb.17,1-4)
nicht mehr (Offb.20,2).
Das ist Erbbaurecht, und in vielen Fällen kann man den Vertrag verlängern. Der Unterschied ist eben der, dass der Eigentümer (in dem Fall die Kirche) entscheiden kann, was mit dem Grundstück weiter passiert. Zum Beispiel kannst Du es nicht an einen Immobilienhai weiterverkaufen.
Erbbaurecht nennt sich das