Großbriefkarton als Einschreiben?

1 Antwort

Hallo Ronnie999,

nach meiner Kenntnis ist "Einschreiben" (gibt es in verschiedenen Varianten) eine ZUSATZ-Leistung, das heißt, das Entgelt dafür kommt zum Briefporto dazu. Diese Zusatz-Leistung wird zu allen Brief-Varianten angeboten, d.h. Du kannst einen Großbriefkarton, wenn er die Kriterien für einen Großbrief oder Maxibrief erfüllt (siehe https://www.deutschepost.de/de/b/brief_postkarte.html#briefe ), mit der Zusatzleistung "Einschreiben mit Rückschein" versenden.

Wesentlicher Unterschied zwischen Großbrief und Maxibrief ist die Dicke des Kuverts und das Gewicht (Großbrief bis 2 cm und 500g, Maxibrief bis 5 cm und 1000g), Längen- und Breiten-Grenzmaße sind bei beiden: Länge 10 - 35,3 cm; Breite 7 - 25 cm. Je nachdem könnte es Dein Kuvert vielleicht auch noch als Großbrief durchgehen.

Genaueres siehe https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html . Einschränkend dazu gesagt, das gilt für den Bereich der "Deutsche Post AG".